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Guten Abend,
ich versende meistens unversichert. Es sei denn, die Käuferin wünscht versicherten Versand. Nun schreibt eine Kundin, sie hätte die Ware nicht erhalten. Meine Tochter und ich haben ihr und ein anderes Päckchen zeitgleich in einer kleinen Dorffiliale aufgegeben . Den Päckchen lagen noch Beigaben bei. in der Postfiliale prüfte die Angestellte noch, wie **bleep** die Sendung ist und sagte, es sei als Päckchen zu versenden.
Nun habe ich bei DHL einen Suchauftrag gestartet. Aber es gibt ja keine Sendungsnummer. Die Kundin hat via PayPal bezahlt.
Wie kann das jetzt weiter gehen? Ich kann nicht sicher sein, dass siedas Päckchen nicht doch erhalten hat und sie kann nicht sicher gehen, dass ich es versendet habe. Danke und Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
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Hallo Rauhreif,
danke für deinen Beitrag in unserer Community.
Grundsätzlich ist es nie gut, Ware unversichert zu versenden, da wir in diesem Fall unseren Verkäuferschutz nicht anbieten können, wenn es zu Schwierigkeiten mit der Zahlung kommt. Es bleibt hier nur, mit der Postfiliale eine Lösung zu finden. Dass du den Suchauftrag gestartet hast, ist schon ein richtiger Schritt. Um in Zukunft abgesichert zu sein, rate ich dir, nur an die von uns mitgeteilte Adresse zu versenden - und das unbedingt mit einer Sendungsnummer. So lässt sich im Streitfall nachweisen, wo sich die Ware befindet. ich bedauere, dir keine andere Möglichkeit nennen zu können.
Mehr Infos zum Verkäuferschutz kannst du hier nachlesen.
Viele Grüße
Susann
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Hallo Rauhreif,
danke für deinen Beitrag in unserer Community.
Grundsätzlich ist es nie gut, Ware unversichert zu versenden, da wir in diesem Fall unseren Verkäuferschutz nicht anbieten können, wenn es zu Schwierigkeiten mit der Zahlung kommt. Es bleibt hier nur, mit der Postfiliale eine Lösung zu finden. Dass du den Suchauftrag gestartet hast, ist schon ein richtiger Schritt. Um in Zukunft abgesichert zu sein, rate ich dir, nur an die von uns mitgeteilte Adresse zu versenden - und das unbedingt mit einer Sendungsnummer. So lässt sich im Streitfall nachweisen, wo sich die Ware befindet. ich bedauere, dir keine andere Möglichkeit nennen zu können.
Mehr Infos zum Verkäuferschutz kannst du hier nachlesen.
Viele Grüße
Susann
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Ich hatte jetzt ein gleiches, nennen wir es mal "Phänomen".
Bei ebay Kleinanzeigen verkaufte ich nach Einigung einen Artikel für 51,50€. Der Käufer forderte "günstigen Versand". Er schickte mir seine Adresse und zahlte via Paypal Käuferschutz. Ich kaufte eine Online Marke (Warensendung)die ich sogar über PAypal kaufte und machte ein Foto von dem Polsterumschlag, lies es durch die Stieftochter in den Briefkasten werfen, welcher am Folgetag geleert wurde. Dies teilte ich unmittelbar dem Käufer mit, welcher direkt nach der Sendungsnummer fragte. Diese konnte ich ihm natürlich nicht geben weil ja "günstiger Versand" gewählt wurde. Darauf hin schrieb er direkt: "NA hoffentlich kommt das auch an, hatte schonmal Probleme!". Ok, da wurde ich stutzig. Natürlich kam es wie es kommen musste, es kam NICHTS an. Also Nachforschungsauftrag schon bevor der Käufer das schrieb gestellt. Dauert natürlich. Der Käufer wies mich dann auf die AGB hin und wusste genau dass er sein Geld zurück bekommt. Veranlasste dies. Paypal hat sich nicht mal die Mühe gemacht den Sachverhalt vernünftig zu prüfen. Ich gehe jetzt via Polizei und Anwalt dagegen vor. Auch wenn es nur eine Popelsumme ist, aber der Nutzer macht es definitiv nicht zum ersten mal. Denn auch seine Adresse bei PP ist eine andere als die, die er angegeben hat. Alle Pakete die ich bereits verschickte sind angekommen, nur seine nicht und das hatte er vorausgesehen? Gibt bewusst eine falscha Adresse an, wählt unversichterten Versand und kennt sich bestens mit den AGB aus??? Das war reiner Vorsatz! Laut dem BGB §446 und §447 habe ich die Ware versendet und somit gehen etwaige "Schäden oder Verluste" auf den Käufer über! Das wird bei Paypal aber keineswegs berücksichtig. Ich bin Maßlos enttäuscht und werde Paypal definitiv nicht weiterempfehlen!
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Hallo SKoch,
herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Nach unserer Verkäuferschutzrichtlinie ist die kommerzielle Zahlung mit Käuferschutz und der versicherte und nachverfolgbare Versand Pflicht. Eine falsche Adresse anzugeben ergibt wenig Sinn, da die Ware so ja auch nicht ankommen kann. Wenn es nicht nachweisbar ist, dass die Sendung zugestellt wurde, müssen wir die Beschuldigung des Käufers natürlich zurückweisen. Einen Fehler von PayPal sehe ich hier nicht.
Liebe Grüße
André
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Hallo
ich habe am 15.Feb. etwas bei Facebook gekauft und leider nur als Warensendung verschickt, da der Käufer auch keinen versicherten Versand gefordert hatte. Seit Samstag schreibt er mir jeden Tage, dass die Ware noch nicht angekommen ist und dass er mich bei Paypal und Facebook melden wird. Laut Post kann es noch dauern, da diese im Moment Probleme mit der Zustellung haben.
Ich kann leider nicht nachweisen, nur mit einer Quittung, dass ich verschickt habe, genauso gut kann er auch behaupten er hätte nichts bekommen und hat das Hemd aber erhalten.
Wie verhalte ich mich in diesem Fall?
Vielen Dank und vg
Sabine
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Hallo
Ich habe am 19 .01 eine Zahlung von Valerij Zaborovskij über 30,54 Euro bekommen.
Darauf habe ich die Ware unversichert verschickt. Später hat er einen Fall eröffnet wegen eines
nicht erhaltenen Artikel. Das Geld wurde von Paypal einbehalten.
Vor ca. einer Woche bekam ich die Mitteilung das der Fall geschlossen wurde.
Am Freitag den 16.01. schrieb Herr Zaborovskij das er noch kein Geld erhalten hat.
Mir wurde das Geld von Paypal auch nicht gutgeschrieben.
Können Sie bitte den Sachverhalt klären und mir eine Info schicken. Danke !
Gruß Holger Zehner
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Hallo Community,
so oder so ähnlich ist es sicherlich schon vielen passiert - mir auch. Die Lösung habe ich aber noch nicht gefunden. Ein Kunde schreibt ausdrücklich: "Ein Päckchen reicht - hat bisher immer geklappt". Ich versende als Päckchen und der Kunde sagt: "Habe ich nicht bekommen."
Ja, ich weiß, daß das Päckchen nicht versichert und nicht nachverfolgbar ist. Der Gefahrübergang auf den Kunden ist am Postschalter.
Die Frage aber lautet: Wie verhält sich paypal ? Der Kunde reklamiert, daß er die Ware nicht erhalten hat und verlangt das Geld zurück. Bekommt er es von paypal, obwohl er ausdrücklich und nachweisbar den unversicherten Versand gewünscht hat und die Bedingungen eindeutig sagen, dass ich nicht hafte ??
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Hallo Community,
ich habe über Kleinanzeigen ein paar Bücher versendet natürlich über Bücherversand weil alles immer nach billig, billig billig schreit. Jetzt sind angeblich Bücher nicht angekommen, 8! Wochen nach Versand reklamiert derjenige direkt bei paypal und gibt auch noch Bücher an, die ich nie bessessen habe. Paypal gibt natürlich demjenigen Recht, hatte nichts anderes erwartet aber wie könnte ich denn beweisen dass ich die Bücher nie besessen habe? Soll ich jetzt jedem privaten Kleinscheiß Verkauf einen Vertrag beifügen ?
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Hallo Community, Folgender hypothetischer Fall: Ich verkaufe eine Ware und verschickte bei einer Paypal-Dienstleistungszahlung unversichert z.B: als Maxibrief oder Päckchen. Als Nachweis mache ich jedoch Ein Foto davon, wie ich den Brief in den Breifkasten einwerfe oder das Päckchen in der noch nicht geschlossenen Box der Packstation fotografiere, bzw. dem Mann hinter dem Schalter im DHL-Shop übergebe. Nun kommt das unversicherte Päckchen niemals an und der Käufer beklagt dies und bekommt natürlich sein Geld zurück. Mir als Verkäufer wird das Geld vermutlich jedoch erst einmal wieder vom Konto abgezogen. Nun habe ich als Verkäufer jedoch nicht nur Paypal-Gebühren bezahlt, sondern zudem die Ware nachweislich, fotografisch dokumentiert versendet, also mehr als nur eine weiche Zeugenbestätigung für den Versand. Könnte ich unter dem Aspekt des Verkäuferschutzes unter diesen Bedingungen nun mein Geld im zweiten Schritt für eine verloren gegangene Ware von Paypal erstattet bekommen, so wie ich es bei einem versicherten Paket bekommen würde?
Danke für eine Antwort
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