Käuferschutz - warum so kompliziert?

Gitta22
Beitragsleistender
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Moin!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe ein Außengehege für meine Katzen online bestellt.

Der Verkäufer schickte mir per Mail eine Versandbestätigung mit Sendungsnummer.

Mich erreichte ein kleines Päckchen (mit genau dieser Sendungsnummer).

Inhalt: ein pinkfarbenes Handtuch (???)

Auch auf der Verpackung steht die besagte Sendungsnummer und der Inhalt ("Towel").

 

Warum muss ich jetzt einen äußerst komplizierten Weg über eine Anzeige bei der Polizei beschreiten, um durch den PayPal-Käuferschutz mein Geld zu erhalten? Ich meine... da muss doch gar nichts geklärt werden! Die Email des Verkäufers sowie ein Bild des Päckchens mit Sendungsnummer und Inhaltsbeschreibung ("Towel") habe ich PayPal zur Verfügung gestellt.

Heißt auf Deutsch: Ich habe eine Bestätigung darüber, dass in der Sendung mit der Nummer XY ein Außengehege für Katzen sein soll (Mail). Ich habe eine Bestätigung darüber, dass in dem Paket mit der Sendungsnummer XY definitiv KEIN Außengehege, sondern ein Handtuch enthalten IST (Bild der Verpackung). Warum jetzt noch eine Anzeige bei der Polizei? Nur, damit mir das zu kompliziert wird und ich aufgebe, damit PayPal den Fall schließen und ad acta legen kann? Ich bin gerade dezent verstimmt.

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3 ANTWORTEN 3

PayPal_Stina
Moderator
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Hallo Gitta22,

 

herzlich willkommen in der Online-Community von PayPal und vielen Dank für deinen Beitrag. ☺

 

Es tut uns leid, dass du solche Erfahrungen mit einem Verkäufer machen musstest.

 

Eine Anzeige wird in einigen Fällen benötigt, damit wir einen Nachweis für den gemeldeten Käuferschutzgrund haben.

In keiner Weise möchten wir dich damit ärgern oder dir den Prozess erschweren. Zur genauen Überprüfung eines Falles und um dir anschließend auch weiter helfen zu können, müssen wir manchmal solche zusätzlichen Nachweise anfordern.

 

Wichtig: Achte bitte unbedingt darauf, die Dokumente innerhalb der Frist, die dir in der E-Mail genannt wurde, in deinem Konflikt hochzuladen. Andernfalls könnte dein Fall geschlossen werden.

 

Liebe Grüße

Stina

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Marde92
Beitragsleistender
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Mir wurde in meinem Fall PP-D-125395757 diese Möglichkeit nicht einmal gewährt es geht um 960€ PayPal schließt den Fall an einem SONNTAG und eine Mail ausser der dass abgelehnt wurde habe ich nie erhalten obwohl ich mehrmals angerufen habe und mittels Uploads bestätigt habe dass es sich OFFENSICHTLICH um Betrug handelt. PayPal will hier nicht in Leistung gehen da diese erst vorgestreckt werden muss und dann vom Betrüger eingetrieben werden muss dass für solchen einen Aufwand die Gebühr nicht ausreicht ist wohl klar. Also ist die rentabelste Lösung wenn der Betrüger das Geld behält von einem Schutz des Käufers sind wir hier sehr weit entfernt! Mein Fall wurde nicht korrekt geprüft eine Fake Sendung wurde angegeben die nichteinmal an mich geliefert wurde sondern an eine ganz andere Adresse die mir UPS wegen Datenschutz nicht nennt. Desweiteren wurde diese Sendung in zwei Teilen zu insgesamt 18kg versendet dass es sich dabei wohl kaum um eine Grafikkarte handelt erkennt wohl jeder mit gesundem Menschenverstand! Leider bleibt mir jetzt nur noch der Rechtsweg!
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Gitta22
Beitragsleistender
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Hmmmm... Also nur, wenn ich eine Anzeige stelle, in der ich den Sachverhalt genauso schildere wie bei Paypal, glaubt man mir? Und das, obwohl ich klar beweisen konnte, dass mir etwas völlig Anderes geschickt wurde als bestellt? Jetzt habe ich wegen läppischer 46 Euro, die man auch gleich hätte zurückzahlen können, der Strafverfolgungsbehörde Arbeit beschert, die völlig unnötig ist, weil sich da eh nichts ermitteln lässt (Ware kam aus China). Inzwischen hab ich die Bestätigung, dass ich das Geld von Paypal erstattet bekomme. Gleich nachdem ich die Unterlagen von der Anzeige geschickt habe. Ich verstehe bloß nicht, was die Anzeige, in der nicht mehr drinsteht als in meinem Käuferschutzantrag, dabei geholfen hat. Oh, und bei der Fristsetzung wäre es toll, wenn ihr euch entscheiden könntet. Im Text der Nachricht stand, dass ich 10 Tage Zeit hätte, um die Unterlagen einzureichen. Als Überschrift stand allerdings ein Datum, das nur 6 Tage entfernt war. Das läuft nicht optimal.
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