Streitfall nach Monaten Grailed

Anbit85
Beitragsleistender
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Hi Leute, Hab gerade den Fall das jemand eine Jacke beanstandet die ich über Grailed verkauft hab. Ich bin selber auf der Plattform nicht mehr aktiv da sie mich nach 3 Verkäufen einfach so gebannt haben. Muss wohl öfters der Fall sein, was ich online gelesen hab. Der Artikel wurde im März verkauft und in die USA geschickt. Derjenige hat es Ende März erhalten. Paket wog 2 Kilo. Mitte Juli hat er Antrag auf Käuferschutz gestellt. Paypal hat wie immer dem Käufer recht gegeben. Ohne die eingereichten Daten zu überprüfen. Ich habe dies getan. Der hinterlegte Name den der Herr für die Screenshots genutzt hat ist bei Grailed nicht vorhanden. Der Nutzer wie es scheint selber gebannt. Die Screenshots weißen einen anderen Artikel auf als ich verkauft habe. Auch eine Jacke aber nicht meine. Screenshots stammen vom Mai. Also nicht aktuell. Der Käufer hat den Artikel auf eigenen Rechnung zurückgeschickt an mich. Paket wiegt 1,4 Kilo?! Paket sollte heute zugestellt werden per FedEx. War nicht zuhause. Weil normale Menschen ja arbeiten müssen. Der Knilch aber persönliche Zustellung angekreuzt hat. Problem ist. Ich bin die ganze Woche nicht zuhause. Und es ist ja gar nicht mein Artikel der zurück kommt. Also werde ich beschissen. Meine Frage, was passiert wenn das Paket gar nicht zugestellt werden kann?! Bekommt der idiot trotzdem sein Geld zurück?
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1 ANTWORT 1

PayPal_Carlo
Moderator
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Hallo @Anbit85,

 

vielen Dank für deine durchaus interessante Nachfrage.

 

Insofern es zu einem Rückversand der Ware kommt, weil der Artikel womöglich deutlich nicht der Beschreibung entsprochen hat, wäre auch jener an diverse Vorgaben gebunden. Entscheidend ist beispielsweise, dass der Käufer uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellt, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können sowie die von uns zur Verfügung gestellte Rücksendeadresse genutzt haben. Zum anderen muss in der Regel die gesamte ursprüngliche Ware an dich zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendekosten trägt in der Regel der Käufer.

 

Solltest du einen anderen Artikel zurückerhalten haben, als ursprünglich von dir verkauft wurde, könntest du jenen Umstand der entsprechenden Fachabteilung zur Recherche und Klärung vorlegen.

 

Du hast also im Ergebnis natürlich ebenso Verkäuferschutz.

 

Ich hoffe, dass ich ein wenig zu deiner Beruhigung beitragen konnte.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Carlo


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