Erfragen von Kontodaten bei Betrug
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Hallo Community,
folgender Fall:
Ich bin auf einer Kleinanzeigen Plattform auf einen Betrüger reingefallen. Habe ihn angeschrieben das wenn er das Geld nicht zurück überweist oder die Ware nicht schickt, ich ihn anzeigen werde. Um bei der Polizei was vorzulegen bräuchte ich ein paar Daten. Kann man die Kotodaten erfragen über das bei PayPal hinterlegte Konto wo das Geld hin überwiesen wird?
Läuft ja so....wenn ich Geld per PayPal verschicke,gebe ich ja eine Email-Adresse an wo das Geld hin soll. Wenn Ihr die Email-Adresse habt,wisst ihr doch auch auf welches Konto das Geld überwiesen wurde.Und mit diesen Kontodaten kann man ja herausfinden auf welche Bank das Geld gegangen ist und wem das Konto gehört.....oder nicht ???
Über eine Antwort und ein bißchen Hilfe würd ich freuen
MFG
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Hallo Christian-R,
tut mir leid, wenn du eine unangenehme Erfahrung machen musstest.
Wenn du nicht gegen unsere AGB verstoßen und den Einkauf per Freunde und Familie bezahlt hast, kannst du einfach einen Käuferschutzfall für nicht erhaltene Ware eröffnen. Falls doch, handelt es sich um ein Geldgeschenk und wir können und dürfen dir leider nicht behilflich sein. Du verstehst sicher, dass wir auf gar keinen Fall Daten aus Kundenkonten an andere Kunden weitergeben. Wir können der Polizei aber Daten übermitteln, wenn du Anzeige erstattest. Von dort können die Daten auf einem offiziellen Weg bei uns zur Verfolgung eines möglichen Betruges angefordert werden.
Liebe Grüße
André
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Hi Andre.
Danke für die Antwort.....
Die Bezahlung ist per "Freunde und Familie" gelaufen. Da die Frist um ist und ich keine Rückbuchung hatte, hat der Verkäufer seine Frist verwirkt.
Ich möchte das ganze jetzt zur Anzeige bringen. Nur noch mal kurz zur Info für mich: Wenn ich das ganze zur Anzeige gebracht hat, kann die Polizei dann über den offiziellen Weg im Rahmen Ihrer Ermittlungen die Daten über euch erfragen ?!?! Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ich mein Geld wieder sehe? Bei Bezahlungen per "Freunde/Familie" hab ich ja keinen Käuferschutz.... 😞
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Welche Frist meinst du?
Für die genannte Zahlungsart lässt sich ein Fall gar nicht erst eröffnen, insofern gelten dafür keine Fristen wie zum Beispiel Falleröffnung nach mindestens 7 und maximal 180 Tagen. Das bringt dich leider nicht nur um den Käuferschutz und verursacht das eigentliche Problem - es ist auch für Käufe seitens Paypal nicht erlaubt. Die Lektion hast du inzwischen aber sicher gelernt. 😉
Bezüglich der Polizeianfrage hast du recht. Die Polizei wendet sich direkt an uns und kann von uns zumindest die Daten zum Kontoinhaber bekommen, die für eine Ermittlung dringend erforderlich sind. Ob das am Ende natürlich zum gewünschten Erfolg führt, kann ich leider nicht sagen. Das hängt natürlich auch stark davon ab, wieviel Aufwand die Polizei hier zu betreiben bereit ist. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen für einen positiven Ausgang der Geschichte.
André
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Das sehe ich genauso!
Zivilrechtlich mag PayPal hier auf die AGB verweisen können, aber eine Straftat bleibt eine Straftat und auch sogenannte Schenkungen können an Bedingungen geknüpft sein. sind solche Bedingungen nicht erfüllt und wird eine solche "Schenkung" dann auch nicht zurückgegeben, so handelt es sich auch hier um eine Straftat. Die Anwälte von PayPal werden das auch wissen! Also sollte PayPal hier nicht Betrüger unterstützen und Datenschutz als Begründung für die Verweigerung der Herausgabe von Daten vorschieben, sondern zügig Polizei und Staatsanwaltschaft unterstützen.
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