Erfragen von Kontodaten bei Betrug

Christian-R
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Hallo Community,

folgender Fall:

Ich bin auf einer Kleinanzeigen Plattform auf einen Betrüger reingefallen. Habe ihn angeschrieben das wenn er das Geld nicht zurück überweist oder die Ware nicht schickt, ich ihn anzeigen werde. Um bei der Polizei was vorzulegen bräuchte ich ein paar Daten. Kann man die Kotodaten erfragen über das bei PayPal hinterlegte Konto wo das Geld hin überwiesen wird?

Läuft ja so....wenn ich Geld per PayPal verschicke,gebe ich ja eine Email-Adresse an wo das Geld hin soll. Wenn Ihr die Email-Adresse habt,wisst ihr doch auch auf welches Konto das Geld überwiesen wurde.Und mit diesen Kontodaten kann man ja herausfinden auf welche Bank das Geld gegangen ist und wem das Konto gehört.....oder nicht ???

Über eine Antwort und ein bißchen Hilfe würd ich freuen

MFG

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14 ANTWORTEN 14

PayPal_André
Moderator
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Hallo Christian-R,

 

tut mir leid, wenn du eine unangenehme Erfahrung machen musstest.

 

Wenn du nicht gegen unsere AGB verstoßen und den Einkauf per Freunde und Familie bezahlt hast, kannst du einfach einen Käuferschutzfall für nicht erhaltene Ware eröffnen. Falls doch, handelt es sich um ein Geldgeschenk und wir können und dürfen dir leider nicht behilflich sein. Du verstehst sicher, dass wir auf gar keinen Fall Daten aus Kundenkonten an andere Kunden weitergeben. Wir können der Polizei aber Daten übermitteln, wenn du Anzeige erstattest. Von dort können die Daten auf einem offiziellen Weg bei uns zur Verfolgung eines möglichen Betruges angefordert werden.

 

Liebe Grüße

André

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Christian-R
Beitragsleistender
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Hi Andre.

Danke für die Antwort.....

Die Bezahlung ist per "Freunde und Familie" gelaufen. Da die Frist um ist und ich keine Rückbuchung hatte, hat der Verkäufer seine Frist verwirkt.

Ich möchte das ganze jetzt zur Anzeige bringen. Nur noch mal kurz zur Info für mich: Wenn ich das ganze zur Anzeige gebracht hat, kann die Polizei dann über den offiziellen Weg im Rahmen Ihrer Ermittlungen die Daten über euch erfragen ?!?! Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das ich mein Geld wieder sehe? Bei Bezahlungen per "Freunde/Familie" hab ich ja keinen Käuferschutz.... 😞

 

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PayPal_André
Moderator
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Welche Frist meinst du?

 

Für die genannte Zahlungsart lässt sich ein Fall gar nicht erst eröffnen, insofern gelten dafür keine Fristen wie zum Beispiel Falleröffnung nach mindestens 7 und maximal 180 Tagen. Das bringt dich leider nicht nur um den Käuferschutz und verursacht das eigentliche Problem - es ist auch für Käufe seitens Paypal nicht erlaubt. Die Lektion hast du inzwischen aber sicher gelernt. 😉

 

Bezüglich der Polizeianfrage hast du recht. Die Polizei wendet sich direkt an uns und kann von uns zumindest die Daten zum Kontoinhaber bekommen, die für eine Ermittlung dringend erforderlich sind. Ob das am Ende natürlich zum gewünschten Erfolg führt, kann ich leider nicht sagen. Das hängt natürlich auch stark davon ab, wieviel Aufwand die Polizei hier zu betreiben bereit ist. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen für einen positiven Ausgang der Geschichte.

 

André

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Dufflaender
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Hallo Andre, was sagst du dazu, dass PayPal auf offizielle Anfragen der Polizei nicht reagiert? (siehe meine Antwort auf die ursprüngliche Frage). Ist dir diese Vorgehensweise bekannt? Der Ermittler meinte, dass kommt oft vor, dass PayPal Anfragen der Polizei ignoriert und erst aktiv wird wenn sich die Staatsanwaltschaft einschaltet. Sollte ich den zuständigen Ermittler bitten eine erneute Anfrage zu stellen? Ich verstehe, dass PayPal seine Interessen schützen will und dass es nicht richtig ist die Familie und Freunde Option bei Fremden zu nutzen, leider kommt es aber bei eBayKleinanzeigen oft vor, dass dies die einzige akzeptierte Zahlungsmethode ist. Ist es nicht auch im Interesse von PayPal gegen die Betrüger vorzugehen, anstatt gegen Kunden, die auch mal ohne Käuferschutz bezahlen, wenn es nicht anders geht? Bringt es etwas einen Rechtsanwalt einzuschalten? Gibt PayPal Auskunft an einen Rechtsanwalt der Zivilklage einreicht? Vielen Dank im Voraus, Gruß Frank.
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Dufflaender
Beitragsleistender
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Ich hatte auch so einen Fall und habe Anzeige erstattet. PayPal reagiert einfach nicht auf die offizielle Anfrage der Polizei. Einerseits haben Sie Recht, ich habe ja gegen die AGBs verstoßen. Andererseits bin ich langjähriger treuer PayPal Kunde und nutze PayPal F&F bei Kleinanzeigen nur wenn der Verkäufer ausdrücklich darauf besteht. Ich finde es sehr Schade, dass PayPal hier seine Kunden hängen und die Betrüger ungestraft davon kommen lässt.
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skysurfer1979
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Ich finde es auch eine riesen Frechheit!Vor allem kann ich das noch verstehen wenn man Guthaben auf seinen PayPal Konto hat und man versendet es als freund! Das mann kein Recht auf Schadenersatz hat! Aber wenn das Geld noch nicht mal vorhanden ist und direkt von der Bank abgebucht ist eine riesen Frechheit! Und ich muß jetzt auch 209eur hinnehmen ob wohl die Überweisung nicht von mir autorisiert war! Aber ich werde den Betrag ausgleichen und mein PayPal kündigen! Geld kann ich auch anders raus schmeißen! Vielen Dank
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Stoerrebrandt
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Vielleicht sollte Paypal auch etwas seine Prozesse anpassen: wenn jede Überweisung im nachgang als Betrug markiert werden kann, und mehr als 20% aller Überweisungen eines Accounts Betrug sind, sollte Paypal den Nutzer sperren und Name und Bankverbindung bis zur Klärung back Listen. Ich hätte da schon zwei Mailadressen mit verbundenen Account zum melden. Alles andere ist Unterstützung Paypals für Betrug. Das kann nicht im Interesse von Paypal sein.
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Nutzer3
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Die etwaige Verletzung von AGB spielen allein zivilrechtlich und nur im Verhältnis Nutzer -Paypal eine Rolle. Die Verpflichtung von Paypal zur Auskunft gegenüber Ermittlungsbehörden richtet sich nach strafrechtlichen Vorschriften und bleibt von AGB gänzlich unberührt. Die Ausführungen von Paypal-André (Lektion gelernt etc) sind insofern fehl am Platze und gehen an der Sache vorbei. Zivilrechtlich steht es Paypal frei, gegen AGB verstoßende Nutzer auszuschließen, um Auskunftspflichten im Betrugsfall zu vermeiden. In bereits eingetretenen Sachverhalten besteht diese Pflicht jedoch. Wenn dieser mangels eigenen Interesses nicht nachgekommen wird, ist dies ein fragwürdiges Verhalten. Die Nutzung der FF-Überweisung im Rahmen von Kleinanzeigen wird von Paypal schließlich in dem Wissen geduldet, dass hierfür erstellte Accounts im Zweifel auch im Zusammenhang mit gewerblichen Geschäften genutzt werden, welche dem Kerngeschäft von Paypal zuzurechnen sind.
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uweken
Neues Community Mitglied

Das sehe ich genauso!

Zivilrechtlich mag PayPal hier auf die AGB verweisen können, aber eine Straftat bleibt eine Straftat und auch sogenannte Schenkungen können an Bedingungen geknüpft sein. sind solche Bedingungen nicht erfüllt und wird eine solche "Schenkung" dann auch nicht zurückgegeben, so handelt es sich auch hier um eine Straftat. Die Anwälte von PayPal werden das auch wissen! Also sollte PayPal hier nicht Betrüger unterstützen und Datenschutz als Begründung für die Verweigerung der Herausgabe von Daten vorschieben, sondern zügig Polizei und Staatsanwaltschaft unterstützen.

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