Betrugsmasche Ukraine Käuferschutz ausgehebelt

HamburgerFHH
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Ich habe vor kur­zem eine Uhr über die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen erworben. Ein Tag später hat mich die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen informiert, dass es sich bei dem Verkauf um einen Internetbetrug gehandelt hat. Eine Strafanzeige gegen den Verkäufer wurde bereits erstattet.

 

Der Verkäufer gab als seinen Wohnort Deutschland an. Da ich grundsätzlich niemals bei fremden Personen über die Option "Freunde & Familie" für Dienstleistungen bezahle, sollte die Zahlung über die Option "Waren & Dienstleistung" erfolgen.

Leider, wie ich erst nach der Schadensmeldung festgestellt habe, hat PayPal bei einigen (offensichtlich in der Ukraine ansässigen) Verkäufern die Möglichkeit der Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch unterdrückt und gleichzeitig die Überweisung über die Option "Freunde & Familie" ohne Käuferschutz abgewickelt.

 

Wenn es bei PayPal technisch möglich ist, dass bei einigen Verkäufern Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch (ohne den Kunden darüber zu informieren) unterdrückt werden und gleichzeitig die Option "Freunde & Familie" durch das System vorgegeben wird, kann von einer bewussten, selbständigen und freiwilligen Autorisierung durch den Kunden nicht ausgegangen werden. Erst bei einer nochmaligen Überprüfung des Bezahlungsprozesses habe ich festgestellt, dass anders als bei sonstigen Zahlungsvorgängen, eine Abfrage, ob die Zahlung an Familie und Freunde oder an einen geschäftlichen Kontakt erfolgen soll nicht erfolgte. Vielmehr war - an anderer Stelle als üblich - in sehr kleinen, dünnen hellgrauen Buchstaben voreingestellt „Geld an einen Freund senden“. Dies war für mich als Verbraucher nicht erkennbar. Da es sich bei den Zahlungsbedingungen von PayPal um AGBen handelt, ist deren Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu messen. Bei der vorgenannten Klausel handelt es sich um eine überraschende und nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages für den Verbraucher nicht ausreichend kenntlich gemachte Klausel im Sinne des § 305c BGB, womit diese unwirksam ist.

 

Durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hat PayPal zudem als Finanzdienstleister eine nicht seinem tatsächlichen Willen entsprechende und damit irrtümlich abgegebene Willenserklärung des Kunden im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB ausgelöst, was dazu führt, dass das Rechtsgeschäft angefochten werden kann, was ich auch gemacht habe. Aufgrund des vorgenannten forderte ich PayPal auf, mir den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Eine sachliche Stellungnahme von PayPal zu der Beschwerde ist nicht erfolgt.

Ich sehe mich gezwungen, die Verbraucherschutzbehörde über diesen Vorfall zu informieren.

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375 ANTWORTEN 375

HamburgerFHH
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Hallo danke für die RM,

es ist eine weitere Bestätigung dafür, dass das Erscheinungsbild der Webseite (nach dem PayPal die Option „Warenkauf“ entfernt hat, ohne die Kunden darüber ausreichend zu informieren) so ungewöhnlich war, dass die meisten Kunden damit nicht gerechnet haben und regelrecht überrascht wurden. In der Folge laut BGB bleibt der Vertrag ohne die überraschende Klausel bestehen.

Durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hat PayPal als Finanzdienstleister eine nicht dem tatsächlichen Willen des Kunden entsprechende und damit irrtümlich abgegebene Willenserklärung des Kunden im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB ausgelöst, was dazu führt, dass das Rechtsgeschäft angefochten werden kann. 

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Eierbroetchen
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Ich wurde genauso geschädigt. Deutscher Account auf EBay Kleinanzeigen. Kurzer Dialog hin und her. Mailadresse endete auf gmx.net. Überweisung nur für „Freunde und Familie“ wählbar. Aus deutschem Namen wurde dann ukrainischer Namen. Der Support will nicht helfen. Ich zögere aktuell mit der Rückbuchung. Fraglich, wie das juristisch bewertet wird. Eventuell kann ja jemand der betroffenen juristischen Rat dazu einholen. Ich habe die Formulierungen bezüglich des Irrtums gelesen. Allerdings wäre für mich interessant ob ein Rechtsanwalt das genauso bewertet. Wenn Sammelklage angestrebt wird, wäre ich dabei.
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Esgibtkeinegere
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Habe gleiche Geschichte. 470 Euro ans Ukrainische Betrüger geschickt. Auch deutsche Accounts bei Ebay-Kleinanzeigen gewesen mit deutschen Namen. Später stellte sich raus steckt ein ukrainer dahinter. Anzeige bei der Polizei abgegeben. Das Geld habe erstmal zurückgebucht, nach 3 Wochen kam Email mit Frage nach Grund für zurückbuchung. Ich finde das PP extra Augen zu macht, damit die "arme" ukrainer ans Geld kommen. Habe irgendwo gelesen, daß Betrugsmaschen in Europa ab 24.02 aus Ukraine um 20 Faches gestiegen sind. Wenn ein sammel Klage gegen PP kommt - bin gerne dabei.
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PayPal_Josi
Moderator
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Hallo Ihr beiden,
 

danke für eure Nachrichten in unserer Online-Community.

 

Wir können verstehen, dass ihr verärgert seit.

 

Schreibt uns gern eine private Nachricht über Facebook. Dort können wir euch eventuell weiterhelfen.

 

Liebe Grüße

Josi


Wir würden uns freuen, wenn ihr euch am Community Geschehen beteiligt und andere an euren Erfahrungen teilhaben lasst. Tipps und Tricks sind immer herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr uns einen Kudo da lasst oder die Antwort als Lösung akzeptiert.
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Eierbroetchen
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Hallo Josi, da ich Facebook nur selten nutze…. Wie und an wen kann ich Dich denn über Facebook diese private Nachricht senden?
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PayPal_Josi
Moderator
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Vielen Dank für deine Rückmeldung.

 

Zunächst suchst du PayPal bei Facebook und schreibst uns anschließend über den Messenger eine private Nachricht. Einer unserer Kollegen wird dir dann zeitnah antworten.

 

Liebe Grüße

Josi


Wir würden uns freuen, wenn ihr euch am Community Geschehen beteiligt und andere an euren Erfahrungen teilhaben lasst. Tipps und Tricks sind immer herzlich willkommen. Natürlich freuen wir uns darüber, wenn ihr uns einen Kudo da lasst oder die Antwort als Lösung akzeptiert.
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Eierbroetchen
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Ich habe meinen Fall nun über den Messenger geschildert.
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Barni0815
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Mich hat es leider auch erwischt. 250 € sind weg. Konnte auch keine "Waren und Dienstleistungen" auswählen. Anzeige läuft aktuell. Geld habe ich erstmal zurück gebucht. PP Konto ist dadurch natürlich im Minus. Nach Chat und Telefonat überhaupt kein entgegenkommen von PP. Bei einer Sammelklage bin ich ebenfalls dabei.
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HamburgerFHH
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Moin,

danke an alle für die Berichte. Wie man  sehen kann, handelte es sich hier nicht ausschließlich um "Einzelfälle" von Kunden die freiwillig auf den Kundenschutz verzichtet haben und die Zahlung bewusst überwiesen haben (das hat eine MA von PP am Telefon behauptet).

PayPal hat bei einigen (offensichtlich in der Ukraine ansässigen) Verkäufern die Möglichkeit der Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch unterdrückt und gleichzeitig die Überweisung über die Option "Freunde & Familie" ohne Käuferschutz abgewickelt (in sehr kleinen, dünnen hellgrauen Buchstaben stand da nur „Geld an einen Freund senden“. Dies war für die meisten Verbraucher nicht erkennbar. 

Durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hat PayPal zudem als Finanzdienstleister eine nicht seinem tatsächlichen Willen entsprechende und damit irrtümlich abgegebene Willenserklärung des Kunden im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB ausgelöst, was dazu führt, dass das Rechtsgeschäft angefochten werden kann. Da PayPal sich weigert dies zuzugeben wird eine Sammelklage unumgänglich. Den Vorschlag mit Facebook halte ich für gut, die Betroffenen können sich dort organisieren und Kontaktdaten für eine Sammelklage austauschen. Es werden wahrscheinlich immer mehr dazu kommen, weil die Betrüger immer noch Zahlungen über PayPal erhalten.

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PayPal_Clara
Moderator
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Hi Hamburger2217,

 

das Angebot, dich über Facebook oder Twitter zu melden, damit wir die Zahlung noch einmal prüfen lassen können, galt auch für dich, nicht nur andere Nutzer in der Unterhaltung hier.

 

Du kannst dir sicher sein das, wenn uns ein potenzieller Betrug gemeldet wird, wir diesen auch prüfen. Bei der ersten Meldung ist dann aber oft nicht sofort eine Klärung möglich, da die interne Prüfung länger als ein paar Minuten dauert. Ruft man uns also an und meldet das Problem, kann es sein, dass wir noch nichts tun konnten. Meldet man sich aber ein paar Tage später noch einmal, kann die Sache schon ganz anders aussehen.

 

Ob du eine Zahlung mit der Option 'Geld an Freunde senden' oder 'Artikel oder Dienstleistung bezahlen' versendest, dürfte die im dritten Schritt der Zahlung ersichtlich sein. Zuerst gibst du die E-Mail-Adresse an, an die das Geld gehen soll, dann den Zahlungsbetrag. Auf der anschließenden Seite sollte direkt unter dem Betrag die Zahlungsart stehen, darunter der Punkt 'Wofür ist die Zahlung', wie du erwähnt hast. Die Zahlungsart ist im Normalfall weder dünn noch hellgrau geschrieben, sondern so wie der Rest des Texts auf der Webseite. Kann man die Zahlungsart nicht anpassen und hat nicht vor Geld an einen Freund oder ein Familienmitglied zu verschenken, sollte man die Zahlung natürlich in dem Moment abbrechen. Anderweitig wird leider eine persönliche Zahlung verschickt und der normale Prozess des Käuferschutzes greift nicht.

 

Melde dich, wie gesagt, gern noch einmal über Facebook oder Twitter, damit wir deine Zahlung prüfen lassen können. Im besten Fall findet sich so eine Lösung.

 

Beste Grüße
Clara


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