Betrugsmasche Ukraine Käuferschutz ausgehebelt
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Ich habe vor kurzem eine Uhr über die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen erworben. Ein Tag später hat mich die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen informiert, dass es sich bei dem Verkauf um einen Internetbetrug gehandelt hat. Eine Strafanzeige gegen den Verkäufer wurde bereits erstattet.
Der Verkäufer gab als seinen Wohnort Deutschland an. Da ich grundsätzlich niemals bei fremden Personen über die Option "Freunde & Familie" für Dienstleistungen bezahle, sollte die Zahlung über die Option "Waren & Dienstleistung" erfolgen.
Leider, wie ich erst nach der Schadensmeldung festgestellt habe, hat PayPal bei einigen (offensichtlich in der Ukraine ansässigen) Verkäufern die Möglichkeit der Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch unterdrückt und gleichzeitig die Überweisung über die Option "Freunde & Familie" ohne Käuferschutz abgewickelt.
Wenn es bei PayPal technisch möglich ist, dass bei einigen Verkäufern Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch (ohne den Kunden darüber zu informieren) unterdrückt werden und gleichzeitig die Option "Freunde & Familie" durch das System vorgegeben wird, kann von einer bewussten, selbständigen und freiwilligen Autorisierung durch den Kunden nicht ausgegangen werden. Erst bei einer nochmaligen Überprüfung des Bezahlungsprozesses habe ich festgestellt, dass anders als bei sonstigen Zahlungsvorgängen, eine Abfrage, ob die Zahlung an Familie und Freunde oder an einen geschäftlichen Kontakt erfolgen soll nicht erfolgte. Vielmehr war - an anderer Stelle als üblich - in sehr kleinen, dünnen hellgrauen Buchstaben voreingestellt „Geld an einen Freund senden“. Dies war für mich als Verbraucher nicht erkennbar. Da es sich bei den Zahlungsbedingungen von PayPal um AGBen handelt, ist deren Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu messen. Bei der vorgenannten Klausel handelt es sich um eine überraschende und nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages für den Verbraucher nicht ausreichend kenntlich gemachte Klausel im Sinne des § 305c BGB, womit diese unwirksam ist.
Durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hat PayPal zudem als Finanzdienstleister eine nicht seinem tatsächlichen Willen entsprechende und damit irrtümlich abgegebene Willenserklärung des Kunden im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB ausgelöst, was dazu führt, dass das Rechtsgeschäft angefochten werden kann, was ich auch gemacht habe. Aufgrund des vorgenannten forderte ich PayPal auf, mir den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Eine sachliche Stellungnahme von PayPal zu der Beschwerde ist nicht erfolgt.
Ich sehe mich gezwungen, die Verbraucherschutzbehörde über diesen Vorfall zu informieren.
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Ich reihe mich auch mit ein....480€....
Telefon und Facebook bringt also gar nichts?
Was dann?
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Ich stimme Eierbroetchen vollkommen zu. Es ist ein klarer Fall wo PayPal als Finanzdienstleister durch Unterlassen gebotener Aufklärung die falsche Willenserklärung des Verbrauchers maßgeblich mitverschuldet hat.
Die Maske auf der üblicherweise der Verbraucher erwartet hätte die Zahlungsart auswählen zu können, nämlich mit der Frage „PRIVAT“ oder „KAUF“ wurde durch PayPal automatisch entfernt. Es kam gleich eine zweite Maske wo die „E-Mail-Adresse des Empfängers“ und der „Betrag“ (Schriftgröße: 100%) standen mit der Frage „Wofür die Zahlung“ (Schriftgröße: 50%).
Der Satz „Geld an einen Freund senden“ stand direkt unter dem „Betrag“ und hatte die kleinste Schriftgröße (ca. 15% des ersten Satzes) und je nach dem auf welchem Gerät die Zahlung getätigt wurde machte die Anwendung eine Bildschirmlupe notwendig.
Die oben beschriebene graphische Gestaltung machte für die meisten Verbraucher nicht ausreichend erkennbar, dass es sich bei dem Bezahlungsprozess um eine private Schenkung handelt und nicht um einen geschäftlichen Kontakt. Durch die Beantwortung der Frage „Wofür die Zahlung“ mit der Artikelbezeichnung (in meinem Falle „Apple Watch“) bin ich davon ausgegangen, dass die Zahlung über die Option "Waren & Dienstleistung" erfolgen wird.
Da es sich bei den Zahlungsbedingungen von PayPal um AGBen handelt, ist deren Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu messen. Bei der vorgenannten Klausel handelt es sich um eine überraschende und nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages für den Verbraucher nicht ausreichend kenntlich gemachte Klausel im Sinne des § 305c BGB, womit diese unwirksam ist.
PayPal hat die Möglichkeit, der ungewöhnlichen Klausel den Überraschungseffekt zu nehmen, indem er einen sehr deutlichen Hinweis gibt, z. B. durch eine Information: „Achtung Zahlungen an die ukrainische Bankverbindungen erfolgen ausschließlich privat und ohne Käuferschutz.
Der Hinweis hat aber auf der Seite gefehlt.
Der ganz überwiegende Teil aller juristischen Auseinandersetzungen oder gerichtlichen Rechtstreitigkeiten hätte von vorherein mit geeigneten, oft sehr einfachen Mitteln, vermieden werden können. Leider war PayPal in meinem Falle nicht bereit eine pragmatische, einvernehmliche Lösung zu finden.
Jetzt bleibt mir und den Betroffenen nur eine Möglichkeit unsere Verbraucherrechte durchzusetzen, eine Sammelklage.
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Richtige Sauerei, wäre auch heute fast darauf hereingefallen.
Nun beleidigt mich der Verkäufer und angebliche "Paypal-Treuhänder" (seine Erklärung warum nur über Freunde bezahlbar). Die machen sich doch lustig...
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Guten Tag, ich musste gerade feststellen dass mich ebenfalls ein ukrainischer Verkäufer reingelegt hat 206€ weg, er meinte das du die Zerstörung in der Ukraine keine Waren und Dienstleistungen mehr möglich sind und deshalb nur freunde und Familie möglich ist.
Es ist so erniedrigend sein hart verdientes Geld so zu verlieren 😞
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Wäre auch fast drauf reingefallen. Irgendwie kam mir das komisch vor und ich habe doch noch mal gegoogelt. Im Hilfe Bereich bei Paypal konnte ich zu dem Thema, dass man den Käuferschutz umgehen kann, nichts finden.
Ging übrigens um eine Kettensäge und die Adresse ist eine gmx.net
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