Hallo Gänseblümchen,
willkommen in unserer Community.
Sobald ein Konflikt bei uns gemeldet wird, behalten wir den Transaktionsbetrag vorübergehend ein, bis eine Entscheidung getroffen wird. Dabei kann keine der beiden Parteien auf das Geld zugreifen. Wenn es bereits einen Käuferschutzfall gibt, kannst du dort Stellung beziehen und deine Informationen angeben. Wenn du nur die Hälfte zurückbekommen hast, wäre es unfair, den kompletten Betrag zu erstatten.
Da ich hier im Forum nur allgemeine Informationen geben kann, wärest du bei unserem Kundendienst am besten aufgehoben. Hier kannst du wählen, wie du uns erreichen möchtest:
Schreiben:
Facebook | Twitter | E-Mail
Anrufen:
Deutschland | Österreich | Schweiz Mo.-Sa. 9:00 bis 19:30 Uhr.
Viele Grüße
Susann
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