Liebe Susann, die Wartezeit von der du schreibst, 2o Tage ist aus einer Märchenwelt. In Praxis schaut es dann so aus, dass uns den geschädigten Käufern 3(oder wie in meinem Fall 2 Tage, wegen dem Feiertag) Werktage Zeit gegeben zu antworten oder Belege zu schicken.
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