Hallo @RalCla, vielen Dank für deinen ersten Beitrag und deine Frage. Willkommen in unserer Community! Grundsätzlich sind sowohl durch den Käufer als auch den Verkäufer die AGB akzeptiert worden. In diesen sind auch die Gebühren beziehungsweise die damit verbundene Zahlung der Gebühren vermerkt. Nicht nur der Käufer erhält dadurch den Käuferschutz, sondern der Verkäufer auch den Verkäuferschutz, der vor ungerechtfertigten Rückbuchungen schützt. Dein Feedback dazu geben wir gerne weiter. Es sei allerdings noch erwähnt, dass die Nachforderung der Gebühren vom Käufer durch den Verkäufer gemäß AGB nicht erlaubt ist. Liebe Grüße Carlo
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