Hallo zusammen! Warum wird dem Verkäufer die Gebühr für den Käuferschutz vom uberwiesenen Betrag abgezogen? Das ist doch eine Zusatzleistung die der Käufer in Anspruch. Diese Fehlkonstruktion hat zur Folge, dass der Käufer immer wieder eine zweite Überweisung in Höhe der Gebühr leisten muss. Es macht doch viel mehr Sinn, dass der Käufer die Gebühr quasi oben drauf gerechnet bekommt und der Verkäufer seinen vereinbarten Betrag erhält.
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