Hallo LinJi,
vielen Dank nochmal für deine Rückmeldung.
Wir haben vollstes Verständnis für deine Verärgerung. Wir hatten dir ja mehrere Tipps aufgeführt, allen voran deine Möglichkeiten auf Basis des Käuferschutzes überprüfen zu lassen sowie dich nochmals an den Händler zu wenden, welcher den Rückerstattungsbetrag nochmals hätte anweisen können. Durch das Widersprechen der Lastschrift entfällt in der Regel der Käuferschutz und es können etwaige weitere buchhalterische Verwaltungskosten entstehen.
Wir wünschen dir noch eine schöne Woche und möchten uns noch einmal für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Viele Grüße
Marcus
... View more