Hallo @Gorn,
schön, dass du den weg in unserer Community gefunden hast und vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Ich kann nachvollziehen, dass es ärgerlich ist, sollte es mit dem Verkäufer zu Schwierigkeiten gekommen sein.
Wenn du ein Antrag auf Käuferschutz gestellt haben solltest, und der Verkäufer dir ein Teilrückzahlungsangebot unterbreitet hat und du dieses annehmen würdest, würde sich in diesem Zuge der Fall als gelöst schließen. Hier sollte dann im Normalfall keine Rücksendung der Ware veranlasst werden müssen.
Solltest du das Angebot nicht annehmen, würde der Käuferschutzfall weiter in die Prüfung gehen.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass wir auf Rückversand der Ware an entscheiden könnten. Die Rücksendeadresse erhalten wir nach Anfrage direkt vom Händler, welche wir dann dir zur Verfügung stellen würden. Auf etwaige anfallende Retourenkosten sowie das Ursprungsland der Warensendung haben wir keinen Einfluss.
Die Kosten der Rücksendung, die dir anfallen würden, könnten nicht durch unseren Käuferschutz beim Händler geltend gemacht werden, da wir lediglich als Schlichtungsstelle und nicht als Rechtsinstanz agieren.
Liebe Grüße Isa
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