Hallo StephBLN,
zu 1.: Nein, ist es nicht, zumindest nicht, wenn es um Käufer- bzw. Verkäuferschutz geht. Der Verkäuferschutz ist in einigen Fällen einfach der Schutz vor einem Verlust durch die Anwendung des Käuferschutzes. PayPal fordert es laut AGB, daher bitte versichert versenden, auch im eigenen Interesse.
Zu 2. Die Regelung ist schon deshalb genau so, damit dieser gesetzlichen Ungleichheit etwas entgegengesetzt wird, das dem Käufer helfen kann. Je nach Versanddienstleister ist er unter Umständen im Verlustfall nämlich nahezu chancenlos, was für mein persönliches Verständnis der eigentliche Skandal ist. Zudem wissen das fast nur Verkäufer und es ist oft schwer für den Käufer, zu erkennen, ob er es mit einem Gewerbe zu tun hat oder nicht. Das sollte egal sein. Wenn du absolut sichergehen möchtest, dass der Sendungsverlust ausschließlich das Problem deines Käufers ist, musst du im Zweifel eine andere Zahlungsart als PayPal wählen. Für Deutschlands spezifische Gesetzgebung möchten wir keine Sonderregelung einer global geltenden Richtlinie treffen.
Zu 3. Ja, das mag sein. Ich finde es aber absolut fair von dir, dass du dich dennoch darum kümmerst. Für den Sender ist das meist auch deutlich einfacher realisierbar. Und moralisch ist es auch mehr als angemessen. Würde ich als Käufer vorab vom Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Sendungsverlust zu meinen Lasten gehen kann, würde ich vermutlich nicht bestellen bzw. hinnehmen, wenn es mich betrifft. Allein deshalb, weil der Verkäufer einen Dienst wählt, der mir unter Umständen nicht zu helfen bereit oder imstande ist.
Liebe Grüße
André
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