Verkäuferschutz

jssc123
Neues Community Mitglied
Liebe Community, vor meiner Frage zunächst die Info: Ich bin (inzwischen) vertraut mit den Verkäuferschutzbedingungen von Paypal, insbesondere die Voraussetzung, dass die Versandadresse für einen verkauften Artikel unbedingt mit der bei Paypal hinterlegten Adresse übereinstimmen muss. Leider habe ich das zu spät recherchiert und nun über Vinted ein Kleid an eine Person verschickt, die mit Käuferschutz gezahlt (auf eigenen Wunsch hin, hat eigeninitiativ die Gebühr mit überwiesen) und eine abweichende Adresse als Versandadresse angegeben hat (anderer Nachname, andere Straße). Nun meldet sie sich nicht mehr auf Kontaktversuche und meine Bitte hin, den Erhalt zu bestätigen. Bisher hat die Person keinen Käuferschutzantrag gestellt aber ich befürchte sehr, dass das in Kürze so kommen wird. Hat hier zufällig schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht Tipps geben, welche Schritte einzuleiten wären? Ich stelle mich zwar darauf ein, dass ich das Geld als „Lehrgeld“ bald los sein werde aber vielleicht gibt es ja doch einen Weg, den ich noch nicht bedacht habe… Vielen Dank im Voraus!
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PayPal_Carlo
Moderator
Moderator

Hallo @jssc123,

 

vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Grundsätzlich könnte hier seitens des Käufers, auf Basis einer geschäftlichen Zahlung, der Käuferschutz zur Anwendung kommen, wenn er beispielsweise keine Ware erhalten würde.

 

Der Konflikt kann seitens des Käufers selbstständig in seinem Account, über den Chat oder den telefonischen Kundenservice eröffnet werden.

 

Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, insofern seitens des Käufers überhaupt ein Konflikt eröffnet werden sollte, hast du dann in der Regel die Möglichkeit, durch Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware beim Käufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.

 

Sollte es auf der anderen Seite zu einem etwaigen Rückversand, im Rahmen einer Variante des Käuferschutzfalles, kommen, weil der Artikel womöglich deutlich nicht der Beschreibung entsprochen hat, wäre auch jener an diverse Vorgaben geknüpft. Entscheidend ist beispielsweise, dass der Käufer uns, innerhalb der vorgegebenen Frist, die Sendungsnachverfolgungsnummer zur Verfügung stellt, anhand derer wir den Sendungsverlauf nachvollziehen können sowie die richtige Rücksendeadresse genutzt haben. Zum anderen muss in der Regel die gesamte Ware an dich zurückgesandt werden, um eine Erstattung des Kaufpreises zu erwirken. Die Rücksendekosten trägt in der Regel der Käufer.

 

Du hast also im Ergebnis natürlich auch Verkäuferschutz.

 

Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Beruhigung beitragen konnte.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Carlo


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