Per freunde und Familie bezahlt
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Hallo Zauke07,
ein Käufer kann unseren Käuferschutz nutzen, um Ware zu reklamieren, die von der Beschreibung abweicht oder gar nicht erst geliefert wird. Dabei ist Voraussetzung, dass es eine geschäftliche Zahlung sein muss. Übrigens spielt es keine Rolle, ob du eine persönliche oder eine geschäftliche Zahlung erhältst, beide sind sofort verfügbar (in Einzelfällen zwar erst verzögert, aber eben sofort sichtbar). An sich kann der Käufer nur über den Käuferschutz den Betrag zurückholen. Wenn er eine nicht autorisierte Zahlung meldet, wird dies sorgfältig von uns überprüft. Wichtig ist, dass es bei dieser Art auch keinen Verkäuferschutz gibt, und diesen gibt es niemals, wenn die Ware persönlich abgeholt wird.
Es muss nicht immer etwas Böses hinter einem Wiederverkauf stecken.
Viele Grüße
Susann
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