Per freunde und Familie bezahlt

Zauke07
Beitragsleistender
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Ich habe Grade ein iPhone über spock verkauft. Der Käufer wollte mit PayPal zahlen Alles kein Problem Geld War dann auch da. Direkt verfügbar daher denke ich, dass es per freunde und Familie gezahlt wurde. Somit ist der käuferschutz ja weg. Die Ware wurde dann sogar auch persönlich abgeholt. Alles gut gelaufen. Dann sehe ich Plötzlich 10 min später eine Anzeige eines iphone x 100€ weniger als ich es vorher Verkauf habe. Direkt die Bilder angesehen und tatsächlich War es das iPhone was ich zuvor verkauft hatte. Das kommt mir alles sehr spanisch vor. Daher meine Frage.. kann der Käufer durch paypal trotzdem das Geld zurück verlangen? Bei Abholung und gezahlt mit PayPal hat man ja ohnehin schon kein Anspruch auf käuferschutz. Oder ist der Typ einfach nur zu blöd zum verarschen? Ich freue mich über eure antworten!
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1 ANTWORT 1

PayPal_Susann
Moderator
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Hallo Zauke07,

 

ein Käufer kann unseren Käuferschutz nutzen, um Ware zu reklamieren, die von der Beschreibung abweicht oder gar nicht erst geliefert wird. Dabei ist Voraussetzung, dass es eine geschäftliche Zahlung sein muss. Übrigens spielt es keine Rolle, ob du eine persönliche oder eine geschäftliche Zahlung erhältst, beide sind sofort verfügbar (in Einzelfällen zwar erst verzögert, aber eben sofort sichtbar). An sich kann der Käufer nur über den Käuferschutz den Betrag zurückholen. Wenn er eine nicht autorisierte Zahlung meldet, wird dies sorgfältig von uns überprüft. Wichtig ist, dass es bei dieser Art auch keinen Verkäuferschutz gibt, und diesen gibt es niemals, wenn die Ware persönlich abgeholt wird.

 

Es muss nicht immer etwas Böses hinter einem Wiederverkauf stecken.

 

Viele Grüße
Susann 

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