Paypal Käuferschutz übergeht BGH und BGB

R0g3r1
Beitragsleistender
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Hallo zusammen,

 

ich hoffe hier auf eine Lösung des folgenden Problems.

 

Ich habe über Paypal Waren verkauft und ordnungsgemäß verpackt und als versichertes DHL Paket verschickt. Mit Fotos und Augenzeugen ist es mir leicht zu beweisen, dass die Ware auch tatsächlich verpackt wurde. Ich habde die Sendung an den Käufer versendet. Einlieferungsbeleg habe ich vorliegen.

Der Käufer hat einen Fall geöffnet, weil das Paket ohne Inhalt ankam. Er hat mit Fotos gezeigt, dass ein fremdes Klebeband um das Paket gewickelt wurde, welches nicht von mir stammt. Natürlich hat hier Paypal sofort für den Käufer entschieden und mir den Kaufbetrag i.H.v. über 700 € nicht freigegeben. Jetzt habe ich keine Ware und kein Geld. Es riecht nach einem typischen Fall von Dreiecksbetrug. Natürlich habe ich den Käufer darauf gedrängt eine Schadensmeldung an DHL zu melden. DHL hat mir jedoch nach zwei Tagen mitgeteilt, dass der Schaden nicht von DHL stammt und dieser somit nicht übernommen wird.

Die Gesetzeslage ist hier jedoch eindeutig. Der Käufer trägt das Versandrisiko und der Käufer muss die Ware bezahlen.

Das der Schaden nun bei mir liegt ist nicht richtig. Ich habe meine Pflicht als Verkäufer erfüllt. Ob nun die Post die Ware verloren hat oder es zu einem Diebstahl kam, kann ich nicht beurteilen. Ich kann ebenso wenig beurteilen, ob der Verkäufer nicht versucht zu betrügen. Er kann die Ware haben und das System von Paypal missbraucht haben. Gott sei Dank gibt es Gesetze die mich schützen. Ich möchte nur im ersten Schritt versuchen, das Dilemma ohne juristische Schritte zu lösen.

Ich bitte nun darum, dass Paypal den Fall wieder öffnet und nach dem deutschen Gesetz handelt und mir als Verkäufer die Zahlung zur Verfügung stellt.

 

Ich danke der Community für die Unterstützung und hoffe, dass der Fall nochmal neu aufgerollt wird.

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1 ANTWORT 1

PayPal_Josi
Moderator
Moderator

Ahoi R0g3r1,

 

vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Online-Community.

 

Der PayPal-Käufer/Verkäuferschutz kann keine Entscheidung bezüglich Recht oder Unrecht treffen, da wir lediglich eine Klärung in der Position als Streitschlichter im Rahmen unserer AGB durchführen können und vertreten dabei kein geltendes Recht.

 

Im Rahmen des Verkäuferschutzes können wir dich bei einer Meldung bezüglich Nichterhalt der Ware unterstützen,.... Ein leeres Paket oder auch die Meldung eines erhalten anderen Artikels ist für uns nicht nachvollziehbar, daher können wir hier eine Klärung zu deinen Gunsten über uns nicht durchführen.

 

Eine Klärung und Rückforderung des Geldes ist nur außerhalb von PayPal möglich.

 

Liebe Grüße

Josi


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