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Hallo @Saphius,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community!
Der Käuferschutz bedeutet nicht, dass nur der Käufer Rechte hat. Du bist unsererseits ebenfalls über den Verkäuferschutz abgesichert.
Zu den von dir beschriebenen Szenarien ist wissenswert, dass diese so nicht über den Käuferschutz abgesichert wären. Zwar ist es korrekt, dass der Käuferschutz binnen 180 Tagen nach der Zahlung in Anspruch genommen werden kann, die Begründung muss allerdings dann entsprechend sein. Der Käuferschutz deckt grob 2 Bereiche ab. Den Nichterhalt von Ware und Waren, die nicht der Beschreibung entsprechen, Letzteres sind falsche oder defekte Artikel. Dies kann jedoch nur bei Erhalt der Ware gemeldet werden. Sollte der Artikel im späteren Verlauf während der Nutzung kaputt gehen, wäre dies nicht mehr über den Käuferschutz abgesichert.
Liebe Grüße
Carlo
Wenn diese Antwort hilfreich für dich war, zeige es gerne mit einem Kudo oder akzeptiere sie als Lösung. Danke, dass du ein Teil der Community bist und anderen hilfst!
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Liebe Grüße
Carlo
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