Käuferschutz und Verkäufer Verpflichtungen

Saphius
Beitragsleistender
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Hallo zusammen, Ich habe eben über Käuferschutz ein gebrauchtes Laptop verkauft. Dieser ist beim Käufer angekommen, was ich auch über die Sendeverfolgung sehen kann. Auf die Frage, ob alles ok sei, meldet sich der Käufer nicht mehr. Kann der Käufer nun nach halben Jahr, wenn er mein Laptop nicht mehr haben will oder wenn das Gerät innerhalb der 180 Tage kaputt geht das Geld zurückfordern? Ich kann doch jetzt als private person nicht ein halbes jahr lang warten bis die Abwicklung zu ende ist!? Danke und Liebe Grüße
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PayPal_Carlo
Moderator
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Hallo @Saphius,

vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community!

Der Käuferschutz bedeutet nicht, dass nur der Käufer Rechte hat. Du bist unsererseits ebenfalls über den Verkäuferschutz abgesichert. 
Zu den von dir beschriebenen Szenarien ist wissenswert, dass diese so nicht über den Käuferschutz abgesichert wären. Zwar ist es korrekt, dass der Käuferschutz binnen 180 Tagen nach der Zahlung in Anspruch genommen werden kann, die Begründung muss allerdings dann entsprechend sein. Der Käuferschutz deckt grob 2 Bereiche ab. Den Nichterhalt von Ware und Waren, die nicht der Beschreibung entsprechen, Letzteres sind falsche oder defekte Artikel. Dies kann jedoch nur bei Erhalt der Ware gemeldet werden. Sollte der Artikel im späteren Verlauf während der Nutzung kaputt gehen, wäre dies nicht mehr über den Käuferschutz abgesichert.

Liebe Grüße
Carlo


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PayPal_Carlo
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Der Käuferschutz bedeutet nicht, dass nur der Käufer Rechte hat. Du bist unsererseits ebenfalls über den Verkäuferschutz abgesichert. 
Zu den von dir beschriebenen Szenarien ist wissenswert, dass diese so nicht über den Käuferschutz abgesichert wären. Zwar ist es korrekt, dass der Käuferschutz binnen 180 Tagen nach der Zahlung in Anspruch genommen werden kann, die Begründung muss allerdings dann entsprechend sein. Der Käuferschutz deckt grob 2 Bereiche ab. Den Nichterhalt von Ware und Waren, die nicht der Beschreibung entsprechen, Letzteres sind falsche oder defekte Artikel. Dies kann jedoch nur bei Erhalt der Ware gemeldet werden. Sollte der Artikel im späteren Verlauf während der Nutzung kaputt gehen, wäre dies nicht mehr über den Käuferschutz abgesichert.

Liebe Grüße
Carlo


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