Käuferschutz ausgenutzt

jubsn1234
Beitragsleistender
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Hallo, hier ist Jule. Ich habe ein Problem. Ich habe vor 1 1/2 Monaten (1.12) Dr Martens auf Vinted verkauft für 40 und habe von dem Kunden dann per Paypal 42 Euro (Inklusive des Käuferschutzes) erhalten. Ich habe mich da schon gewundert, dass der Paypal benutzer, der mir das Geld überwiesen hat, einen anderen Namen und Adresse angegeben hat als die, die er mir geschrieben hat, an die ich es schicken soll. Trotzdem Habe ich nicht weiter nachgefragt, da ich ja dann das Geld erhalten habe direkt als die Person es gesagt hat und habe die Schuhe verschickt. Paar Wochen später (26.12.) hat die Person auf Paypal die Rückerstattung des Geldes beantragt. Mit dem Grund: Ich habe ihr angeblich eine Carhartt Jacke verkauft und die ist niemals bei ihr angekommen. Dann meinte sie auch noch, Sie habe mir auf Vinted durchgängig geschrieben aber ich soll ihr nicht geantwortet haben… Erstens der Vinted Account, an den ich die Dr Martens verkauft habe, ist inaktiv und kann man nicht schreiben (verdächtig?) und zweitens ich habe noch nie eine Carhartt Jacke zum Verkauf angeboten bzw besessen. Trotz all dem und obwohl ich Paypal geschrieben hab, bzw auf diesen Fall geantwortet habe, wurde heute das Geld von meinem Konto wieder abgebucht. Ich habe Ihr nun auf Paypal geschrieben, und Sie meinte Sie hat Chats etc. als Beweis obwohl das gar nicht möglich ist. Für alle der Paypal Account ist: **removed** Ich bitte um Rat. Liebe Grüße Jule

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3 ANTWORTEN 3

PayPal_Marcus
Moderator
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Hallo @jubsn1234,

 

vielen Dank für deine interessante Nachfrage. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Grundsätzlich könnte hier seitens des Käufers, auf Basis einer geschäftlichen Zahlung, der Käuferschutz zur Anwendung kommen, wenn er beispielsweise final keine Ware erhalten würde.

 

Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, solltest du dann die Möglichkeit erhalten, durch Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware beim Käufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen. Wurde denn bereits einen Antrag auf Käuferschutz gestellt? Wenn ja, hast du denn bereits entsprechende Sendungsdaten eingereicht?

 

Du hast also im Ergebnis natürlich auch Verkäuferschutz.

 

Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Beruhigung beitragen konnte und würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.

 

Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
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jubsn1234
Beitragsleistender
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Hallo lieber @PayPal_Marcus, vielen dank für die antwort! leider wurde schon der antrag gestellt auf käuferschutz und paypal hat mir trotz meiner aussage nicht geglaubt und schon bereits das geld zurück überwiesen von meinem konto auf das konto des betrügers. das problem ist ja auch noch, dass das eine komplett andere adresse war, an die ich das paket geschickt habe, als die adresse, die bei der person von paypal steht. trotzdem wird bei der sendungsverfolgungsnummer gezeigt, dass das paket angekommen ist! liebe grüße jule
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PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Danke für deine Rückmeldung, @jubsn1234.

 

Die Fachabteilung versucht stets, auf Grundlage aller vorliegenden Informationen und eingereichten Dokumente, eine transparente Entscheidung für beide Seiten zu treffen. Also wurde der Fall, deinen Ausführungen folgend, bereits entschieden, da bereits eine Rückzahlung veranlasst wurde. Eine abweichende Lieferadresse sollte nicht genutzt werden, da dann eine valide Sendungsverfolgung, seitens des Kundensupports, nicht zur Verfügung stehen würde. Es ist wichtig, dass du bei Verkäufen die bei PayPal hinterlegte Adresse nutzt, valide Sendungsdaten zur Verfügung stellen kannst bzw. gegebenenfalls den Sendungsstatus aktualisierst sowie dich an vorgebene Fristen hälst.

 

Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden.

 

Ansonsten würden dir aber auch noch die gängigen Möglichkeiten außerhalb von PayPal zur Verfügung stehen.

 

Ich bedanke mich für deine Nachsicht im Voraus und wünsche dir noch eine schöne restliche Woche.

 

Bei weiteren Fragen, gern auch zu anderen Themen, bin ich gern weiterhin für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


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