Käufer fordert Geld und droht mit Abbruch

Siciliano81
Neues Community Mitglied

Hallo Community,

 

ich benötige Rat für meinen Fall. Über Ebay Kleinanzeigen verkaufte ich als Privatperson einen Satz Alufelgen, auf welchem noch alte Reifen montiert waren. Zwei Tage nachdem der Käufer (gewerblicher Wohnmobilvermieter & Autohaus) die Lieferung erhalten hat, fordert er mich per Mail auf mich mit 50% am Erwerb neuer Reifen zu beteiligen, oder er bricht den Verkauf (über Käuferschutz) ab.

Meine Antwort an den Käufer:

 

Hallo XY,

die von Ihnen geforderte Zahlung für neue Reifen in Höhe von 200€ werde ich nicht leisten, da ich hierfür keinerlei Veranlassung sehe. Mein Angebot hier bei Ebay Kleinanzeigen lautete „Fiat Ducato Alufelgen Light 5x118 6 x 16 Zoll Jumper/Boxer RDKS“.
Weiter im Angebotstext stand „Biete 4x original Fiat Ducato Felgen an.
Alle vier haben funktionierendes RDKS (Reifendruckkontrolle).“

Zu den auf den angebotenen Felgen noch montierten Reifen war ebenfalls aufgeführt, dass diese bereits aus dem Jahr 2016 sind, sowie ein Foto auf welchem zur Veranschaulichung mit einer 1€ Münze die Profiltiefe gemessen wurde. Der 3mm dicke Rand der Münze wird hierbei überragt, was bedeutet, dass die gesetzliche Grenze von 1,6mm Profiltiefe bei weitem nicht unterschritten wurde.

Da Sie nicht nur ein Autohaus, sondern auch ein Unternehmen haben mit welchem gewerblich Wohnmobile vermietet werden, ist davon auszugehen dass die gemachten Angaben für einen Profi sehr gut einzuschätzen sind. Dazu kommt noch, dass es vor dem Kauf von Ihrer Seite keinerlei Fragen zum Zustand, der auf den angebotenen Felgen montierten Reifen gab. Weder schriftlich noch telefonisch.

Ich selbst war mit diesen Reifen erst im August beim TÜV Süd bzgl. Auflastung und Eintragung der Felgen, und dort gab es keinerlei Beanstandung. Ebenso wenig bei einer erfolgten Verkehrskontrolle danach.

Sie zahlten einen Kaufpreis in Höhe von 690€ inkl. Versandkosten, obwohl dieser Preis sogar nur als Verhandlungsbasis angegeben war. Alleine die Felgen (ohne RDKS & Reifen) werden wenn neu gekauft im Internet z.B. bei Ebay für 760€ angeboten.
Und selbst wenn man das Angebot als eine für den Komplettradsatz verstehen mag, so war dies auf dieser Plattform deutschlandweit das Günstigste. Denn die Angebote mit neueren/jüngeren Reifen bewegen sich im Bereich um die +/- 1.000€.

Auch erfolgte die Bezahlung nicht wie telefonisch noch vereinbart bei PayPal über „an Freunde senden“, obwohl ich als Privatperson keinerlei Garantie oder Rücknahme etc. anzubieten habe.

Da es von Ihrer Seite auf meine Mails mit den Versandinformationen am 27.09. keinerlei Reaktion mehr gab, nahm ich bereits am 29.09. nach der Mitteilung des Versandunternehmens über die erfolgte Lieferung mit PayPal Kontakt auf.

Zwei Tage nach erfolgter Lieferung, und vier Tage nach Ihrer letzten Antwort fordern Sie nun Geld von mir oder drohen den Kauf abzubrechen. Auch danach hatte ich ein längeres Telefonat mit PayPal und teile Ihnen daher mit, dass es ebenso einen Verkäuferschutz gibt.

Sie haben nun die drei folgenden Optionen.

  • Sie behalten die Felgen (die Sie „so dringend benötigten) und kaufen sich neue Reifen die Sie als gewerblicher Vermieter scheinbar brauchen/wollen, und sparen sich trotzdem Geld im Vergleich zum kompletten Neukauf (allein das RDKS kostet schon ca. 250€ neu!)
  • Sie eröffnen einen Fall bei PayPal, wobei PayPal hierzu bereits von mir informiert wurde dass dies womöglich kommen kann
  • Sie senden mir die Ware zurück und erhalten den Kaufpreis von 690€ abzüglich meiner per Rechnung nachweisbaren Versandkosten. Dazu wäre ich nicht verpflichtet aber es soll kein Unfrieden herrschen, trotzdem zahle ich hier nicht ohne eigenes Verschulden drauf

Ich wünsche Ihnen trotz allem einen guten Start in die Woche.

 

Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein hier draufzahlen zu müssen. Die Frage ist nur wie würde PayPal entscheiden?

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3 ANTWORTEN 3

PayPal_Stina
Moderator
Moderator

Hallo Siciliano81,

 

willkommen in der Online-Community von PayPal und vielen Dank für deinen ersten Beitrag. 🙂

Ärgerlich, dass du Probleme mit einem Käufer hast. Solche Situationen sind nie angenehm. 

 

Sollte tatsächlich ein Problem gemeldet und dabei eine Teilrückzahlung gefordert werden, könntest du diese natürlich ablehnen.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass in dem Konflikt entschieden wird, dass die Ware vom Käufer zurückgesendet werden muss (auf eigene Kosten). Eine Rückzahlung wird aber erst dann veranlasst, wenn wir anhand einer Nachverfolgungsnummer sehen können, dass die Artikel wieder bei dir angekommen sind. Deine Aufgabe wäre es dann, die Felgen genau zu prüfen und dich bei uns zu melden, falls diese nicht im selben Zustand sind, wie du sie versendet hast.

 

Weiterhin könnte es aber auch dazu kommen, dass der Fall des Käufers direkt abgelehnt wird. Dies kommt unter anderem darauf an, welche Informationen bzw. Dokumente uns zur Verfügung gestellt werden und zu welchem Ergebnis die Fallprüfung letztendlich kommt.

 

Bitte achte unbedingt darauf, dein E-Mail-Postfach regelmäßig zu kontrollieren, falls wir von dir zusätzliche Informationen benötigen. Hierbei sollten unbedingt alle genannten Fristen eingehalten werden.

 

Liebe Grüße

Stina

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VorsichtBetrug
Neues Community Mitglied
Paypal Schütze Verkäufer leider nicht vor Betrügern, wer als Verkäufer Paypal akzeptiert muss leider damit rechnen betrogen zu werden.
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Ulli_T
Häufiger Beitragsleistender
Häufiger Beitragsleistender

Tatsächlich ist der Käuferschutz bei Paypal höher einzuschätzen als der Verkäuferschutz.

Daraus resultiert, dass die (leider oft etwas schlampige) Fallprüfung bei Paypal eher für den Käufer als für den Verkäufer entscheidet.

 

So wie Du das beschreibst, sollte der Käufer keine Ansprüche gegen Dich haben.

In Deinem längeren Text kommt ja auch nicht vor, warum der Käufer glaubt, dass Du Dich an den Kosten für neue Reifen beteiligen sollst.

 

Wenn der Käufer Käuferschutz wegen Abweichung vom Angebotstext beantragt, dann muss der das auch belegen.

Deiner Schilderung nach sollte dem Käufer das schwer fallen, bzw. gar nicht möglich sein.

Das spräche für eine Ablehnung des Käuferschutzes, weil ja gar kein begründeter Fall vorläge.

 

Wie es in Deinem Fall aber wirklich ausgeht, ist schwer zu sagen - da musst Du einfach abwarten.

Ich kann Dir aber nur empfehlen, Deine Ansicht innerhalb der Paypal Konfliktlösung möglichst kurz und prägnant zu schildern.

 

... und halte uns hier auf dem Laufenden ...

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