Käuferschutz Probleme trotz erfolgter Rücksendung

Krikol
Beitragsleistender
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Hallo zusammen, Ich bin inzwischen völlig ratlos, vielleicht kann mir hier jemand helden... Ich habe im November Schuhe bestellt und sie wieder retourniert (Farbe war anders als Foto). Nachdem ich nichts vom Verkäufer gehört habe, habe ich machgehakt, den Retourenbeleg eingesendet und mir wurde der Retoureneingang vom Verkäufer schriftlich bestätigt und eine Rückerstattung zugesagt. Nachdem diese nach einiger Zeit immer noch nicht da war, habe ich den Verkäufer mehrfach per Konfliktlösung kontaktiert und schließlich Käuferschutz beantragt. Am 2.1. hat der Verkäufer dann wohl den Betrag erstattet, behauptet aber, dass dieser wegen dem offenen Fall von Paypal einbehalten wird. Seitdem habe ich jede Menge Nachweise hinterlegt und auch den Verkäufer immer wieder kontaktiert.... nix. Nun will Paypal den Fall schließen, weil der Retourenbeleg inzwischen nicht mehr überprüfbar ist... Dabei hat der Händler doch schon längst den Eingang der Retoure bestätigt... Auf Nachfragen bei Paypal bekomme ich keine Antwort bzw. der Kundenservice blickt nicht durch. Dabei ist doch eigentlich alles klar, Retoure angekommen, von Verkäufer bestätigt, Erstattung veranlasst, nur Paypal will das Geld jetzt wieder dem Verkäufer zurückerstattet, weil der Retourenbeleg von November ist???Ich habe das nicht so verzögert... Irgendeine Idee was ich da noch machen kann? Bin dermassen sauer... Danke schonmal... LG Kris
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PayPal_Marcus
Moderator
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Danke für deine Rückmeldung, @Krikol.

 

Wie aufgeführt, würde der Verkäufer, neben dem Einbehalt aus dem Käuferschutzfall, auch die Möglichkeit haben, dir eine Rückerstattung anbieten und veranlassen zu können. Die buchhalterische Situation, andere Einbehalte oder Reserven des Händlers, würden eine Rolle spielen können, aber keinen Bezug zu dem Einbehalt aus deinem Käuferschutzfall haben. Deinen Ausführungen folgend, ist der Fall ja aber ohnehin bereits geschlossen worden.

 

Insofern hier wirklich eine erfolgreich veranlasste Rückzahlung vorliegen würde und jenes auch seitens des Kundensupports bestätigt werden würde, wäre das Einleiten eines Nachforschungsauftrages der nächste anzuratende Schritt. Hast du eine solche Nachforschung bereits beauftragt?

 

Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel zudem endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden. Insofern sich die Rücksendung als erfolgreich zugestellt feststellen lassen würde, kannst du gern wieder auf die Fachabteilung zugehen und den Fall, im Rahmen des Widerspruchs, neu bewerten lassen.

 

Diese beiden Optionen würden dir also noch, neben den gängigen Möglichkeiten außerhalb von PayPal, zur Verfügung stehen können.

 

Marcus


Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.

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PayPal_Marcus
Moderator
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Hallo @Krikol,

 

vielen Dank für die ausführliche Darstellung deines Sachverhaltes. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Es tut mir leid zu lesen, dass ein Kauf- bzw. Rücksendeprozess so einen Werdegang innehaben.

 

Du hast hier also, deinen Ausführungen folgend, einen Konflikt eröffnet, auf Basis dessen, dass die Ware deutlich nicht der Beschreibung entsprochen hat.

 

Du würdest dann die Möglichkeit erhalten, wie von dir gut beschrieben, durch die Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware, auf Basis der Retoure, beim Verkäufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.

 

Insofern die Retoure als erfolgreich eingegangen festgestellt werden kann, würde der Konflikt in der Regel entsprechend geschlossen werden können bzw. die Rückzahlung erfolgen.

 

Neben dem Einbehalt aus dem Käuferschutzfall, sollte der Händler aber auch die Möglichkeit haben, dir eine Rückerstattung anbieten und veranlassen zu können. Die buchhalterische Situation, andere Einbehalte oder Reserven des Händlers, würden dich als Käufer nicht tangieren. Insofern hier womöglich doch bereits eine Rückzahlung seitens des Händlers erfolgt sein sollte, welche an die ursprünglich genutzte Zahlungsquelle gehen würde, wäre natürlich eine doppelte Erstattung nicht vorgesehen.

 

Eine womöglich bereits erfolgreich abgeschlossene Rückzahlung, den Stand des Käuferschutzfalles, die Einordnung vom Sendungsstatus sowie die etwaige Eröffnung eines Nachforschungsauftrages, würde über den Kundensupport recherchiert bzw. eingeleitet werden können. Hier wäre dann also womöglich nochmals der Kontakt zu suchen.

 

Ich hoffe, dass dir die Informationen etwas behilflich sind und wünsche dir vorab noch eine schöne restliche Woche.

 

Bei weiteren Fragen, gern auch zu anderen Themen, bin ich natürlich weiterhin für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


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Krikol
Beitragsleistender
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Hallo Marcus, Danke für Deine ausführliche Antwort. Das habe ich tatsächlich auch alles so gemacht und den Einlieferungsbeleg eingereicht. Das erste Mal am 8.2. im Rahmen der Konfliktlösung via Paypal, da war die Sendungsnummer noch online verfolgbar. Ich habe sicherheitshalber einen Screenshot der Sendungsverfolgung angefertigt. Da sich die Lösungsfindung bis jetzt hinzieht, ist die Nummer nicht mehr gültig. Aufgrund dieser Tatsache wurde mein Käuferschutzantrag zunächst abgelehnt. Warum wird denn der Screenshot der Sendungsverfolgung nicht anerkannt? Warum habe auch jetzt den Schaden, obwohl ich die monatelange Laufzeit des Käuferschutzverfahrens nicht verursacht habe, da ich alle erforderlichen Informationen stets sofort bereitgestellt habe? Mit dem Kundenservice habe ich schon telefoniert, ohne Ergebnis. Viele Grüße Kris
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Krikol
Beitragsleistender
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Nachtrag: Den Kundenservice des betreffenden Unternehmens habe ich unzählige Male kontaktiert und immer die Antwort bekommen, sie hätten den Betrag über Paypal zurückerstattet, er würde aber von Paypal aufgrund des Konfliktes einbehalten. Ist das möglich?
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Solved

PayPal_Marcus
Moderator
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Danke für deine Rückmeldung, @Krikol.

 

Wie aufgeführt, würde der Verkäufer, neben dem Einbehalt aus dem Käuferschutzfall, auch die Möglichkeit haben, dir eine Rückerstattung anbieten und veranlassen zu können. Die buchhalterische Situation, andere Einbehalte oder Reserven des Händlers, würden eine Rolle spielen können, aber keinen Bezug zu dem Einbehalt aus deinem Käuferschutzfall haben. Deinen Ausführungen folgend, ist der Fall ja aber ohnehin bereits geschlossen worden.

 

Insofern hier wirklich eine erfolgreich veranlasste Rückzahlung vorliegen würde und jenes auch seitens des Kundensupports bestätigt werden würde, wäre das Einleiten eines Nachforschungsauftrages der nächste anzuratende Schritt. Hast du eine solche Nachforschung bereits beauftragt?

 

Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel zudem endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden. Insofern sich die Rücksendung als erfolgreich zugestellt feststellen lassen würde, kannst du gern wieder auf die Fachabteilung zugehen und den Fall, im Rahmen des Widerspruchs, neu bewerten lassen.

 

Diese beiden Optionen würden dir also noch, neben den gängigen Möglichkeiten außerhalb von PayPal, zur Verfügung stehen können.

 

Marcus


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Krikol
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Hallo Marcus, Danke für deine hilfreichen Tipps mit deren Hilfe nun mein Widerspruch beim Käuferschutzverfahren erfolgreich war. VG Kristina
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PayPal_Klaudio
Moderator
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Hallo @Krikol,

 

danke für deine Rückmeldung. 

 

Es freut mich sehr, dass @PayPal_Marcus dir so tatkräftig unter die Arme greifen konnte und dein Fall positiv verlaufen ist! 🙂 

 

Falls du mal ein anderes Anliegen hast, kannst du uns jederzeit hier in der Community kontaktieren.

 

Ich wünsche dir eine angenehme Woche! 

 

Viele Grüße

Klaudio


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