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Danke für deine Rückmeldung, @Krikol.
Wie aufgeführt, würde der Verkäufer, neben dem Einbehalt aus dem Käuferschutzfall, auch die Möglichkeit haben, dir eine Rückerstattung anbieten und veranlassen zu können. Die buchhalterische Situation, andere Einbehalte oder Reserven des Händlers, würden eine Rolle spielen können, aber keinen Bezug zu dem Einbehalt aus deinem Käuferschutzfall haben. Deinen Ausführungen folgend, ist der Fall ja aber ohnehin bereits geschlossen worden.
Insofern hier wirklich eine erfolgreich veranlasste Rückzahlung vorliegen würde und jenes auch seitens des Kundensupports bestätigt werden würde, wäre das Einleiten eines Nachforschungsauftrages der nächste anzuratende Schritt. Hast du eine solche Nachforschung bereits beauftragt?
Die Entscheidung zu einem Antrag auf Käuferschutz ist in der Regel zudem endgültig. Sie kann nur bei Vorlage neuer Informationen angefochten werden. Insofern sich die Rücksendung als erfolgreich zugestellt feststellen lassen würde, kannst du gern wieder auf die Fachabteilung zugehen und den Fall, im Rahmen des Widerspruchs, neu bewerten lassen.
Diese beiden Optionen würden dir also noch, neben den gängigen Möglichkeiten außerhalb von PayPal, zur Verfügung stehen können.
Marcus
Wir freuen uns auf sämtliche Anregungen, Fragen und eine freundliche und hilfreiche Kommunikation untereinander! Erkundet gern die Community, entdeckt alle neuen Funktionen sowie Services und lernt dadurch die Möglichkeiten von Paypal kennen.
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Hallo @Krikol,
vielen Dank für die ausführliche Darstellung deines Sachverhaltes. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Es tut mir leid zu lesen, dass ein Kauf- bzw. Rücksendeprozess so einen Werdegang innehaben.
Du hast hier also, deinen Ausführungen folgend, einen Konflikt eröffnet, auf Basis dessen, dass die Ware deutlich nicht der Beschreibung entsprochen hat.
Du würdest dann die Möglichkeit erhalten, wie von dir gut beschrieben, durch die Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware, auf Basis der Retoure, beim Verkäufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.
Insofern die Retoure als erfolgreich eingegangen festgestellt werden kann, würde der Konflikt in der Regel entsprechend geschlossen werden können bzw. die Rückzahlung erfolgen.
Neben dem Einbehalt aus dem Käuferschutzfall, sollte der Händler aber auch die Möglichkeit haben, dir eine Rückerstattung anbieten und veranlassen zu können. Die buchhalterische Situation, andere Einbehalte oder Reserven des Händlers, würden dich als Käufer nicht tangieren. Insofern hier womöglich doch bereits eine Rückzahlung seitens des Händlers erfolgt sein sollte, welche an die ursprünglich genutzte Zahlungsquelle gehen würde, wäre natürlich eine doppelte Erstattung nicht vorgesehen.
Eine womöglich bereits erfolgreich abgeschlossene Rückzahlung, den Stand des Käuferschutzfalles, die Einordnung vom Sendungsstatus sowie die etwaige Eröffnung eines Nachforschungsauftrages, würde über den Kundensupport recherchiert bzw. eingeleitet werden können. Hier wäre dann also womöglich nochmals der Kontakt zu suchen.
Ich hoffe, dass dir die Informationen etwas behilflich sind und wünsche dir vorab noch eine schöne restliche Woche.
Bei weiteren Fragen, gern auch zu anderen Themen, bin ich natürlich weiterhin für dich da.
Viele Grüße
Marcus
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Danke für deine Rückmeldung, @Krikol.
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Marcus
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Hallo @Krikol,
danke für deine Rückmeldung.
Es freut mich sehr, dass @PayPal_Marcus dir so tatkräftig unter die Arme greifen konnte und dein Fall positiv verlaufen ist! 🙂
Falls du mal ein anderes Anliegen hast, kannst du uns jederzeit hier in der Community kontaktieren.
Ich wünsche dir eine angenehme Woche!
Viele Grüße
Klaudio
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Wir freuen uns über weitere Posts. Kudos bekommen und verteilen findet jeder fein! 😉
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