Hallo @fragenüberfrage, vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community! Dass du dich bei einer Pfändung absichern möchtest, ist absolut nachvollziehbar. Eine verbindliche Aussage dazu kann hier nicht getroffen werden, da es vor allem davon abhängt, inwiefern du im Rahemn der Pfändung zur Offenlegung deiner Einkünfte verpflichtet bist. PayPal selbst unterliegt als Zahlungsdienstleister dem Bankengesetz und ist daher zur Geheimhaltung verpflichtet. Daher gibt PayPal keine Informationen darüber an Dritte weiter, ob und wie viel Guthaben sich auf deinem PayPal-Konto befindet. Inwieweit mögliche Einkünfte über PayPal von der Pfändung betroffen wären, könnte dir wahrscheinlich der Vollstrecker der Pfändung, also zum Beispiel ein Rechtsanwalt, genauer beantworten. Liebe Grüße Carlo
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