Hi @Lori1990,
danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community. Schade, dass du Schwierigkeiten mit deiner Bestellung hast.
Ganz allgemein ist der Käuferschutz nicht dafür da deine rechtlichen Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag, wie beispielsweise dein Widerrufsrecht durchzusetzen. Wurde Ware bei dir aber nachweislich nicht zugestellt, ist üblicherweise auch die Klärung über den Käuferschutz möglich. Wird die Annahme der Ware verweigert, ist PayPal meist kulant, da du ja am Ende die Ware nicht hast und sie zum Verkäufer zurückgehen sollte. Wird die Ware allerdings auch ohne Abstellgenehmigung bei dir geliefert und die Ware entspricht dem Angebot, wäre über PayPal keine weitere Klärung möglich. Würdest du auf dein Widerrufsrecht pochen wollen, der Verkäufer ist aber nicht zu einer Klärung mit dir gewillt, müsstest du über rechtliche Schritte die vereinbarten Regelungen durchsetzen. Nur wenn die Reifen ankommen und erheblich vom Angebot abweichen, könnte weiterhin der Käuferschutz helfen. Würde PayPal im Verlauf entscheiden, dass zur Klärung des Falls die Rücksendung der Ware notwendig ist, würdest du auch von PayPal die Retoureadresse bekommen. Der Verkäufer muss diese im Fall bereitstellen, bevor es zu der Retoureentscheidung überhaupt kommen kann. Die Retourekosten müsstest du jedoch allein tragen. PayPal kann diese vom Verkäufer nicht zurückfordern.
Ich hoffe, diese Infos helfen dir.
Liebe Grüße Clara
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