Hallo @Ssers, vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community! Ärgerlich, dass es ein Problem mit einer Urlaubsreservierung gibt. Meinst du mit Klage einen Käuferschutzfall? Falls ja, so käme es darauf an, was im Fall vom Verkäufer angegeben wird. Kann dieser die Reservierung nachweisen, würde der Fall vermutlich zu deinen Ungunsten entschieden werden. Kann er die Reservierung für dich nicht nachweisen, so sollte der Fall normalerweise zu deinen Gunsten entschieden werden können. Liebe Grüße Carlo
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