Dein Fall ist inhaltlich sicherlich kein Einzelfall - aufgrund der Höhe des Preises aber schon. Natürlich ist es auch bei 20 Euro ärgerlich, wenn der Händler bei der Rückerstattung Theater macht. Bei einem kleinen Betrag muss man aber erst einmal einen Anwalt finden, der so etwas übernimmt. Besonderes Glück wirst Du meiner Ansicht nach nicht brauchen, denn wenn der Händler Dir das Geld verweigert, dann muss der vor Gericht beweisen, dass er korrekt gehandelt hat und eben Du für den Mangel verantwortlich bist. Das dürfte für den Händler schwer bis unmöglich sein... Trotzdem ist es natürlich lästig, sich mit so etwas herumschlagen zu müssen...
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