Das sind bei Euch ganz unterschiedliche Fälle - allerdings mit dem gleichen Ergebnis. Der Käuferschutz gilt für fehlende oder mangelhafte Lieferungen - nicht aber zur Durchsetzung des gesetzlichen Widerrufrechts. Wenn man also eine korrekte Lieferung erhalten hat, dann ist der Käuferschutz von Paypal beendet. Wenn man dann die Ware im Rahmen eines Widerrufs nach Fernabsatzgesetz zurückschickt, dann hat man natürlich das Recht auf Rückzahlung. Dieses muss man dann aber ohne die Hilfe von Paypal durchsetzten - also notfalls mit Anwalt und Gericht. Wenn man etwas gekauft, aber nicht geliefert bekommen hat, dann ist das grundsätzlich ein Käuferschutzfall. Wenn man diesen dann aber zwar als Konflikt meldet, dann aber vergisst en innerhalb von 20 Tagen hochzustufen, verzichtet man auf die Hilfe durch den Paypal Käuferschutz. Auch dann hilft nur noch der Weg über Anwalt und Gericht. Natürlich verstehe ich, dass Ihr Euch beide ärgert. Allerdings solltet Ihr Euch vor allem über Eure eigenen Fehler ärgern ...
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