Ja, das mag so sein. Allerdings öffnet sich, nachdem man auf die Schaltfläche „Erhalt bestätigen“ geklickt hat, ja ein Popup mit der Frage: „Sie haben den Artikel erhalten und alles ist zu ihrer Zufriedenheit?“. Deswegen meine Frage bezüglich des Käuferschutzes. Weil man gibt dadurch ja die Zahlung an den Verkäufer frei und bestätigt quasi, dass man den Artikel erhalten hat und alles in Ordnung ist. Wenn sich dann nach ein paar Wochen/Monaten rausstellt, dass doch etwas nicht in Ordnung ist, besteht aber dennoch Anspruch auf den Käuferschutz, obwohl man vorher gesagt hat, dass alles in Ordnung sei?
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