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Wenn man innerhalb Europas digitale Dienstleistungen (z.B. einen Shop für Ebooks zum Runterladen) betreibt und man seine Leistungen an Endkunden verkauft (B2C), entsteht die Umsatzsteuerschuld innerhalb Europas dort, wo der Endkunde (bzw. Leistungsempfänger) seinen Wohnsitz hat.
Nun ist es bei Käufen von digitalen Dienstleistungen nicht notwendig, dass der Käufer seinen Wohnsitz (aka Lieferadresse) mitteilt, da es ja keine physische Lieferung gibt. Für den Verkäufer ergibt sich aber das Problem, dass er z.B. bei Verwendung des "Buy Now"-Buttons NICHT weiss, wo der Leistungsempfänger in Europa seinen Wohnsitz hat. Der Wohnsitz ist aber DAS Kriterium, bei A) der Festsetzung des MwSt.-Satzes und B) der Ermittlung des Ortes, an dem man die MwSt. geschuldet wird.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1) Wie kann ich das Land des Endkunden ermitteln, wenn dieser seine Lieferadresse nicht mitteilen muss?
2) Falls es nicht möglich ist, das Land zu ermitteln, wie ist umsatzsteuerlich mit den Einnahmen umzugehen?