Verkauf von Kleidung - Kauf mit Käuferschutz

leape
Neues Community Mitglied
Über die Plattform Vinted habe ich einen Artikel verkauft. Die Käuferin wollte extern (ohne Vinted) über PayPal zahlen. Sie hat mit also den Preis mit Käuferschutz gesendet. Dabei hat sie den Käuferschutz nicht dazu gezahlt, sondern dieser ist mir vom Preis abgezogen worden. Habe mir dabei gar nichts gedacht. Abgemacht war der Versand als Päckchen, da nicht anders ausdrücklich von der Käuferin gewünscht. Nun habe ich es an einem Freitag Mittag (heute ist der direkt darauffolgende Dienstag) abgeschickt. Wir wohnen sehr weit entfernt. Ich bekomme auf Vinted die Nachricht, wo das Paket bleibt und das sie folglich ihr Geld wieder haben will. Ich habe darauf geantwortet, dass es ja noch kommen kann. Und das ich es ja ohne Sendungsnummer versendet habe, da dies nicht gewünscht wurde. Sie solle doch noch die Woche abwarten. Sie sagt ich sei schuld und hätte eigenständig das Kleidungsstück als Paket mit Sendungsnummer versenden müssen (da sie ja mit Paypal Käuferschutz gezahlt hat - dies jedoch ohne mir dies zu schreiben). Nun frage ich mich, falls das Päckchen nicht mehr ankommen würde, muss ich den Betrag erstatten?
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1 ANTWORT 1

PayPal_Marcus
Moderator
Moderator

Hallo @leape,

 

vielen Dank für deinen ersten Beitrag. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.

 

Es tut mir leid zu lesen, dass ein Verkauf bzw. die Zusendung der Ware so einen Werdegang innehatten.

 

Grundsätzlich könnte hier seitens des Käufers, auf Basis einer geschäftlichen Zahlung, der Käuferschutz zur Anwendung kommen, wenn er beispielsweise tatsächlich final keine Ware erhalten würde.

 

Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, insofern seitens des Käufers überhaupt ein Konflikt eröffnet werden sollte, hast du dann in der Regel die Möglichkeit, durch Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware beim Käufer nachzuweisen. Diese Sendungsdaten, also in erster Linie eine Sendungsnachverfolgungsnummer, würdest du dann vermutlich, aufbauend auf deinen Ausführungen, nicht zur Verfügung stellen können.

 

Sollte der hier dargestellte Verkaufsprozess mit einem Einbehalt einhergehen, wäre auch hier das Hinzufügen von Sendungsdaten womöglich nicht möglich.

 

Du hast also im Ergebnis natürlich auch Verkäuferschutz, aber das Versenden von Ware auf Basis einer Sendungsnachverfolgungsnummer wäre letztendlich stets anzuraten.

 

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig behilflich sein konnte und wünsche dir vorab noch eine schöne restliche Woche.

 

Bei weiteren Fragen, gern auch zu anderen Themen, bin ich natürlich gern weiterhin für dich da.

 

Viele Grüße

Marcus


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