Unberechtigter Käuferschutz

Jessica13874
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Hallo, Ich habe via ebay Kleinanzeigen ein Buch an eine schon im Vorfeld sehr unangenehme Person verkauft. Der Artikel wurde versendet als Privatverkauf ohne Haftung und mit unversichertem Versand. Angeblich kam das Buch nicht an. Ich habe der Käuferin einen Screenshot des Belegs geschickt und bei der Deutschen Post einen Nachforschungsantrag gestellt. Das alles hätte ich nicht tun müssen, da laut Ebay AGBs und dem BGB der Verkäufer bei Verlust nicht haftbar ist. Das Risiko bei Privatverkauf trägt der Käufer. Nun hat Paypal zu Gunsten des Käufers und damit gegen geltendes Recht entschieden. Ich sehe schon, wie sich die dubiose Käuferin gerade mit Geld und Buch ins Fäustchen lacht. Für 8,90€ ziehe ich jetzt nicht vor Gericht, aber wie kann es sein, dass sich Paypal gegen geltendes Recht entscheidet? Hattet ihr schon solch einen Fall? Wie kann ich mich wehren? Widerspruch wurde bereits abgelehnt. Danke!
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Aleksito
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Hallo,

 

ich habe mit Paypal auch nicht zufriedenstellende Erfahrung gesammelt - in meinem Fall wurde auch eine Entscheidung gegen geltendes europäisches bzw. deutsches Recht getroffen. Die Ausrede war dass Paypal nur ein Zahlungsmittel wäre und rechtlich nichts entscheiden kann.

Bei Problemen sollte man die Verbraucherzentrale ansprechen.

Mit so was habe ich auch nicht gerechnet.

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Jessica13874
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Am Telefon sagte mir gerade jemand von Paypal, er rät dringend davon ab, bei Verkäufen via Ebay Kleinanzeigen Paypal zu nutzen. Schön, dass das Unternehmen einsieht, dass es in diesem Fall unnütz ist von von sich selbst abrät...
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Ulli_T
Häufiger Beitragsleistender
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Du hast Recht: Bei Privatverkäufen trägt lt. Gesetz der Käufer das Versandrisiko.

 

Paypal verspricht aber dem Käufer, dass er im Falle von einer fehlenden Lieferung das Geld zurückbekommt.

Und gleichzeitig verlangen Paypal vom Verkäufer einen Nachweis, dass die Ware tatsächlich angekommen ist.

 

Paypal entscheidet hier zwar nicht im Sinne des Gesetzes - aber im Sinne der eigenen Regeln.

Diese Entscheidung ist natürlich juristisch auch nicht bindend, sondern legt nur fest, wer erst einmal das Geld bekommt.

Natürlich könntest Du bei Gericht den Käufer auf Zahlung verklagen und hättest gute Aussichten das zu gewinnen. Aber wer macht das schon für einen so kleinen Betrag.

 

Deshalb sollte man bei solchen Verkäufen grundsätzlich nur mit Sendungsverfolgung versenden (also z.B. DHL Paket) - 

oder alternativ nur Abholung oder Zahlung per Überweisung / Paypal an Freunde und Familie akzeptieren.

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