Unberechtigter Käuferschutz
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Hallo,
ich habe mit Paypal auch nicht zufriedenstellende Erfahrung gesammelt - in meinem Fall wurde auch eine Entscheidung gegen geltendes europäisches bzw. deutsches Recht getroffen. Die Ausrede war dass Paypal nur ein Zahlungsmittel wäre und rechtlich nichts entscheiden kann.
Bei Problemen sollte man die Verbraucherzentrale ansprechen.
Mit so was habe ich auch nicht gerechnet.
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Du hast Recht: Bei Privatverkäufen trägt lt. Gesetz der Käufer das Versandrisiko.
Paypal verspricht aber dem Käufer, dass er im Falle von einer fehlenden Lieferung das Geld zurückbekommt.
Und gleichzeitig verlangen Paypal vom Verkäufer einen Nachweis, dass die Ware tatsächlich angekommen ist.
Paypal entscheidet hier zwar nicht im Sinne des Gesetzes - aber im Sinne der eigenen Regeln.
Diese Entscheidung ist natürlich juristisch auch nicht bindend, sondern legt nur fest, wer erst einmal das Geld bekommt.
Natürlich könntest Du bei Gericht den Käufer auf Zahlung verklagen und hättest gute Aussichten das zu gewinnen. Aber wer macht das schon für einen so kleinen Betrag.
Deshalb sollte man bei solchen Verkäufen grundsätzlich nur mit Sendungsverfolgung versenden (also z.B. DHL Paket) -
oder alternativ nur Abholung oder Zahlung per Überweisung / Paypal an Freunde und Familie akzeptieren.
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