Kauferschutz bei kauf von defekte waren

Alex29121975
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Hallo. @all Hab mal ein bescheiden Frage.!! Ich habe ein Defektes scheidgerät bei Kleinanzeige angeboten. DEFEKT, NICHT GEPRÜFT, und kein Versand nur Abholung. Preis Vb 99€ Angeboten. Nun hat ein Käufer mir ein angebot über 125€ gemacht mit Versand mit GLS. Und Paypal Zahlung. Ich habe zugestimmt. Ich habe das Gerät ca 25 kg schwer in ein holzgestell fest verbaut (das es handlicher wird zum Tragen und kein weitere Beschädigungen abbekommt während der Transport. Nun ist es 3 Tage später angekommen. Und der kaufer meldet mir, daß paket ist ohne Meldung in seine Garage abgestellt worden und die ware ist defekt, ich solle bei GLS ein Transportschäden melden. Wir haben das per Text Nachricht.und telefonisch besprochen. Er ist und bleibt der Meinung ich bin schuld. Ich habe auf sein wünsch ein Schadens Meldung gemacht bei GLS und am gleichen Abend schreib er mich über paypal das er sein geld wieder haben möchte weil was Fehlt(was kein Bestandteil und auch nicht beschrieben war) und das Gerät Defekt ist und ober drauf noch 25€ für Rücksendung ( obwohl es nur 20 € kostet. Nun hat der kaufer ein kauferschutzfall eröffnet das die bekommen ware nicht der Beschreibung entspricht. Nun meine Frage: Wenn ich was anbiete was Defekt ist und nicht geprüft bzw nicht weiter prüfen kann wegen Defekt. Hat der kaufer den wirklich das Recht ein kauferschutz Antrag zu stellen? Obwohl es bekannt war das es Defekt ist? Und damit vllt auch noch recht zu bekommen. (Ich habe Fotos von meinen anzeigen an Paypal geschickt und auch den Texten wegen versandschaden und alles was Käufer mir so vorgeworfen hat. Ich hoffe und danke im voraus auf hilfreichen antworten. Mfg Alex
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2 ANTWORTEN 2

PayPal_Carlo
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Hallo @Alex29121975,

vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community!

Ärgerlich, dass es Probleme mit einem Käufer gibt.

Entscheidend für dich als Verkäufer sollte im Normalfall die Artikelbeschreibung sein. Gut, wenn du diese bereits im Fall hochgeladen hast.
Wenn also Teile fehlen und nicht gesagt wurde, dass diese dabei sein sollen, sollte dies nicht als Grund angeführt werden können. Ähnlich verhält es sich z.B. wenn das Gerät als gebruacht verkauft wurde und sich nun über den gebrauchten Zustand moniert wird.
Wichtig für dich ist, dass du immer in den genannten Fristen des Falles antwortest, falls weitere Informationen benötigt werden.
Daumen sind gedrückt, dass sich eine gute Lösung finden lässt!

Liebe Grüße
Carlo

 


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Alex29121975
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Hallo cario,Danke für Ihr Antwort. Es geht in diesen Fallll darum.Das ich was defektes angeboten habe.und der kaufer nun versucht die Defektes ware zu reklamieren. Erst als Versand Schaden und nun über Paypal. Als Defekt angekommen. Obwohl es als Defekt angeboten worden ist !
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