abgelehnter Fall

messines
Beitragsleistender
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Hallo,

hatte, nachdem die bestellte Ware (Elektrofahrrad) mit max. 20 Tagen Lieferzeit und ich von Gearbest mit "Problemen beim Zoll" vertröstet wurde, nach Überschreitung der Lieferfrist bei paypal einen Fall eröffnet.

Der Lieferort war in Portugal und ich mußte nach einem längeren Aufenthalt dort wieder nach Deutschland. Dies hatte ich auch Gearbest mitgeteilt.

Gearbest meldete sich auf mehrere emails gar nicht.

Paypal hat den Fall geschlossen, obwohl der Verkäufer seiner Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bis zu meiner Abfahrt in P nicht nachgekommen ist, sodern beruft sich darauf, daß der Gearbest nachgewiesen habe, daß die Ware abgeschickt wurde (allerdings nicht wann!).

Ein paar Tage nachdem ich Portugal verlassen habe erfuhr ich durch Recherchen daß das Fahrrad am 25. März, also fast 2-monatiger Verspätung an eine nicht im Empfängerteil stehende Person ausgeliefert wurde. Das Fahrrad befindet sich inzwischen nun bei einem Bekannten in Portugal und ich bin in Deutschland.

Paypal lehnt Käuferschutz ab und GEARBEST (sie haben ja seit 08. Januar schon mein Geld) antwortet einfach nicht auf meine mails.

 

Bevor das Fahrrad ausgeliefert wurde, rief ich bei paypal wegen der Ablehnung des Käuferschutzes an. Dort wurde mir mitgeteilt, daß, wenn der Verkäufer "nachweist" daß die Ware versandt wurde (auch mit monatelanger Verspätung), paypal gem. seiner Geschäftsbedingungen, die jeder ja akzeptiert hat, aus der Nummer raus sei undkeinen Käuferschutz leiste.

Auf meine Erwiderung, daß ja nur der Verkäufer als Absender der Ware Nachforschungen anstellen kann, wurde mir mitgeteilt, daß das stimme und ärgerlich sei und ich Pech gehabt habe!

                                                                                              So sieht´s  also mit dem paypal-Käuferschutz aus!

 

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PayPal_Lisbeth
Moderator
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Hallo messines,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Leider haben wir keine Kontrolle über die Lieferzeit des bestellten Artikels. Grundsätzlich gilt, wir gehen immer sofort in Vorkasse und du hast 180 Tage lang Zeit einen Käuferschutzfall zu eröffnen. Wenn der Verkäufer die Ware an die Adresse liefert, die du beim Kauf angegeben hast, dann hat er seine Seite des Vertrages erfüllt. Es ist nicht möglich, die Ware dann im Nachhinein an eine andere Adresse zu senden.

 

Je nachdem, von wo die Ware geliefert wird, kann es durchaus zu längeren Wartezeiten kommen. Da das Fahrrad jetzt bei einem Bekannten steht, wäre es am besten, wenn du dich mit diesem Bekannten einigen könntest. 

 

 

Viele Grüße

Liska

 

 

 

 

 

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messines
Beitragsleistender
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Hi Liska,

ich denke, daß Bestandteil eines Kaufvertrages auch die beworbene Lieferzeit ist. Wenn also von Käuferschutz die Rede ist, sollten daher auch alle Verpflichtungen die der Verkäufer durch sein "Angebot", welches der Käufer ja akzeptiert (und bezahlt), geschützt sein.

Würdest Du vielleicht einen Computer den Du mit der neuesten CPU  und sofortiger Lieferzusage bestellt hast auch noch drei Monate später (wenn Du Dich inzwischen 2.500 km vom Lieferort befindest und der Computer auch bei Mitbewerbern günstiger zu erwerben ist) haben wollen?

Ganz davon abgesehen, daß ich gar nicht weiß, ob die Ware vollständig und unbeschädigt angekommen ist, läuft die Garantie usw.

GEARBEST nehme ich an, weiß von diesem "Käuferschutz" und antwortet erst gar nicht auf meine mehrfachen emails.

 

Von dieser Art Käuferschutz bin ich sehr enttäuscht.

 

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PayPal_Lisbeth
Moderator
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Hi messines,

 

das tut mir wirklich leid. Aber leider gibt es keine andere Lösungsmöglichkeit.

 

Wenn du einen Vorschlag hast, wie ein Käuferschutzfall in einer solchen Situation aussehen könnte, leite ich das gerne an die entsprechende Abteilung weiter.

 

Vielen Dank für deine Hilfe

Liska

 

 

 

 

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