Fake Produkt gekauft
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Hallo!
Ich habe Anfang März bei Ebay einen DYSON Föhn gekauft. Nach nur 3 maligem benutzen sind die Bürsten kaputt gegangen. Daraufhin habe ich über Paypal den Käuferschutz angefragt. Er wurde zu Gunsten des Verkäufers abgeschlossen. Dann habe ich mit DYSON Kontakt aufgenommen. Die haben die Seriennummer überprüft und mir angeboten das Gerät bei Dyson zur Reparatur einzuschicken. Nun habe ich eine Email erhalten, dass es sich nicht um ein original Dyson Produkt handelt, sondern um einen FAKE-Dyson.
Paypal will mir jetzt erzählen, dass der Käuferschutz nicht mehr zum tragen kommt. Das kann doch nicht ihr ernst sein...Was kann ich jetzt tun?
Lg, Nadine

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Hallo @Nadine83W,
herzlich willkommen in der Online-Community von PayPal und vielen Dank für deinen ersten Beitrag. 🙂
Es tut uns leid zu lesen, dass dein gekaufter Föhn nach einigen Nutzungen bereits kaputt ging.
Der PayPal-Käuferschutz könnte dich tatsächlich nur dann unterstützen, wenn deine Ware schon bei Ankunft erheblich von der Artikelbeschreibung des Händlers abweicht bzw. defekt ist.
Sofern der Artikel bereits genutzt wurde, könnte der Kauf über unseren Käuferschutz nicht mehr rückabgewickelt werden. Eine Klärung über den Sachverhalt könnte daher nur noch außerhalb von PayPal erfolgen. Beispielsweise über den Verbraucherschutz oder ggf. auch dem Rechtsweg.
Liebe Grüße
Stina
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Hi @KasiaBaloo,
danke für deinen Beitrag zur Unterhaltung und willkommen in unserer Community.
Dass auch du augenscheinlich ein gefälschtes Produkt erhalten hast, tut mir leid zu lesen.
Eine Klärung über unseren Käuferschutz dürfte hierbei leider nicht mehr möglich sein, falls du den Fön schon an Dyson geschickt hast und er daher nicht mehr in deinem Besitz ist. Damit PayPal helfen kann, muss die Ware bei dir sein und sollte nicht verwendet werden. Falls aber ein Defekt aufgetreten ist und du ihn zur Reparatur oder Prüfung zu Dyson geschickt hast, könnte PayPal leider nichts mehr unternehmen. Die Klärung mit dem Verkäufer müsste dann gegebenenfalls außerhalb von PayPal erfolgen. Je nachdem wo der eBay-Verkäufer seinen Sitz hat, ist möglicherweise eine Lösungsfindung über das Online-Streitbeilegungsportal der EU-Kommission möglich. Alternativ sollten dir natürlich auch rechtliche Schritte immer bleiben.
Liebe Grüße
Clara
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Dann könntest du zumindest über unsere Webseite ein Problem melden, damit der Fall geprüft werden kann. Wie Stina in der Vergangenheit schon geschrieben hat, sind für den Käuferschutz aber auch noch andere Fakten relevant, wie beispielsweise, ob die Ware schon in Verwendung war, wie lange der Einkauf her ist etc.. Meine Kollegen müssen daher dann prüfen, ob unser Käuferschutz noch zur Anwendung kommen kann. Dazu solltest du dann gegebenenfalls im Verlauf natürlich eine Rückmeldung erhalten.
Clara
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Der Käuferschutz gilt leider nur für genau 180 Tage. Eine Meldung des Problems wäre dann tatsächlich nicht mehr möglich und die Klärung müsste gegebenenfalls außerhalb von PayPal erfolgen. Möglicherweise kann dir der Verbraucherschutz dabei noch weiterhelfen.
Clara
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