Das scheint eine mir bisher nicht bekannte "Strategie" des Herrn Spohr zu sein, Antwort auf meiner Forderung gemäß VO (EG) Nr. 261/2004 . Kam eben von einer E-Mail-Adresse ohne Antwortmöglichkeit. Ihre Erstattungsanfrage Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, oben genanntes Dokument wurde uns zur Erstattung eingereicht. Nach Überprüfung der Tarifbedingungen ergab sich für dieses Dokument kein Erstattungswert. Grundsätzlich sind Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets (auch Teilstrecken) immer erstattbar. Eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der bereits genutzten Coupons (Teilstrecken) für das oben genannte Ticket hat jedoch ergeben, dass der tarifarische Wert des genutzten Teils des Tickets höher ist als der Betrag der Steuern und Gebühren für die ungenutzten Coupons (Teilstrecken) der Reise. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir den niedrigeren Erstattungswert der Steuern und Gebühren mit der höheren Tarifdifferenz verrechnet und verzichten zu Ihren Gunsten auf eine Nachbelastung. Antworten auf häufige Fragen in Bezug auf Erstattungen finden Sie auch auf lufthansa.com. Wir würden uns sehr freuen, Sie bald wieder an Bord eines Lufthansa Fluges begrüßen zu dürfen.
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