Hallo SNIERT,
danke für deinen Post und herzlich willkommen in unserer Community.
Bei jeder Beschwerde wird natürlich das gesamte Konto geprüft und entsprechende Schritte eingeleitet, sobald dies erforderlich ist. In der Regel gehen die Kollegen aus der Beschwerdeabteilung auf dein Anliegen genau ein. Tut mir leid, dass dies bei dir anscheinend passiert ist.
In der Tat dürfen Verkäufe von Waren nicht als "Freunde und Familie" bezahlt werden, denn damit erlischt zu einem der Käufer- bzw. Verkäuferschutz und zum anderen würde man gegen die AGB verstoßen. Man muss die Käufer nicht dazu zwingen, aber man sollte die Zahlung zurücksenden, sobald diese per "Freunde und Familie" gezahlt wurde.
Die Bezahlart "Freunde und Familie" ist zum Beispiel für das Auslegen von einem Kinobesuch von einem Freund da.
Liebe Grüße
Fritz
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