Hi, ich habe bei einem Privat-Verkauf statt des originalen Produkts eine Fälschung erhalten. Damit diese Fälschung bestätigt wird habe ich diese der Polizei gemeldet. Die Polizei hat das gefälschte Produkt einbehalten und darf mir dieses nicht mehr aushändigen. Damit ich über den Käuferschutz die Rückzahlung erhalten kann, soll ich das Produkt zurückschicken. Das ist mir folglich nicht möglich, da ich das Produkt nicht mehr habe und mich dadurch auch strafbar machen würde. Wie kann ich weiter verfahren, um über den Käuferschutz mein Geld zurückzuerhalten? Danke für eure Hilfe
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