Zahlung im Einzugsverfahren

isyiy
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Hallo zusammen, ich habe im April eine Anzahlung an die FTI Tourstik GmbH getätigt. Wie bekannt ist, ist diese jetzt Insolvenz gegangen. Der Restbetrag wäre im Juli fällig. Wie kann ich den Empfänger sperren bzw. die Zahlung nicht genehmigen. Die Anzahlung kann man nicht mehr zurückfordern oder? Viele Grüße Yasaroglu
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2 ANTWORTEN 2

PayPal_Clara
Moderator
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Hi @isyiy,

 

danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community!

 

Auch wenn du bisher nur eine Anzahlung geschickt hast, solltest du diese über unseren Käuferschutz zurückfordern können, wenn keine Gegenleistung dafür erbracht wird.  

Falls du für FTI ein Zahlung im Einzugsverfahren eingerichtet hast und darüber der Einzug stattfinden sollte, sollte du diese über unsere Webseite stornieren können. Neue Zahlungseinzüge sollten so nicht angewiesen werden können. 

Weitere Infos zur Insolvenz und etwaigen Vorgängen solltest du auf der Webseite von FTI finden können. 

Liebe Grüße
Clara


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og089
Beitragsleistender
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Hallo, ich habe ein ähnliches Problem und habe meine Flitterwochen für Ende Oktober 2024 bei der FTI gebucht, die nun insolvent ist. Ich habe einen PayPal-Käuferschutzantrag gestellt und vermute, dass ich so das Geld wieder zurückbekomme. Allerdings habe ich Bedenken, dass mir vom Unternehmen Stornogebühren oder Ähnliches angehängt werden, weil Paypal per Käuferschutz das Geld wieder zurücknehmen würde. Deswegen weiß ich gerade nicht, ob der Käuferschutzantrag schlau war oder ich diesen wieder zurückziehen soll. Was denkt ihr?

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