Käuferschutz Flugtickets
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Buyer Protection

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Hallo @Ingosch,
vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community!
Ärgerlich, dass es ein Problem mit deinen Flugtickets gibt.
Wie von dir erwähnt sollten Flugtickets normalerweise auch über den Käuferschutz abgesichert sein. Entscheidend wäre wahrscheinlich, welchen Fallgrund du gewählt hast. Wenn das Aufgabegepäck Teil der Beschreibung der TIckets war und letztlich nicht zur Verfügung gestellt wurde, wäre Artikel entspricht nicht der Beschreibung der passende Grund. Hast du einen anderen Grund gewählt, so solltest du den Grund noch nachträglich ändern können, wenn die Entscheidung noch nicht länger als 10 Tage zurückliegt. Selbiges gilt, wenn du einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen möchtest. Liegt die Entscheidung bereits länger als 10 Tage zurück, so sollte der Widerspruch über die Kollegen am Telefon und im Messenger eingelegt werden können.
LIebe Grüße
Carlo
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Danke für deine Rückmeldung @Ingosch.
Schade, dass dir nicht mitgeteilt werden konnte, was der Verkäufer im Fall geantwortet hat.
Hattest du schon Kontakt zu dem Kollegen? Falls nicht, melde dich dort am besten per Anruf oder Nachricht im Messenger. Sie sollten sich den Fall mit dir nochmal anschauen und dir normalerweise auch sagen können, welche Informationen der Händler eingereicht hat.
Liebe Grüße
Carlo
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Ärgerlich, dass die Kollegen nicht direkt weiterhelfen konnten.
Wenn es allerdings zur Überprüfung weitergeben wurde, solltest du normalerweise auch eine Rückmeldung dazu erhalten.
Auf die Option des Widerspruchs sollte die Prüfung aber im Normalfall keinen direkten Einfluss haben. So ist zwar die Option, dass du selbstständig Widerspruch einlegen kannst, meist nur binnen 10 Tagen nach der ursprünglichen Entscheidung verfügbar, die Kollegen am Telefon und im Messenger sollten aber auch nach dieser Zeit noch einen Widerspruch für dich öffnen können.
Liebe Grüße
Carlo
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Käuferschutzfälle werden jeweils für sich selbst behandelt und aufgrund der vorliegenden Daten entschieden. Wenn ein Käuferschutzfall zu einer anderen Zahlung in der Vergangenheit für oder gegen dich entschieden wurde, sollte diese Entscheidung normalerwiese keinen Einfluss auf aktuelle und kommende Käuferschutzfälle haben.
Carlo
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