Käuferschutz Flugtickets

Ingosch
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Hallo, ich habe bei Ryanair Flugtickets mit Aufgabegepäck gebucht. Die Tickets wurden zum angezeigten Preis abgerechnet. Das Aufgabegepäck ist jedoch nicht beinhaltet. Der Käuferschutz wurde mit Hinweis auf AGBs abgelehnt. Aus den AGBs geht hervor dass Flugtickets auch unter den Käuferschutz fallen. Kann mir jemand weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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7 ANTWORTEN 7

PayPal_Carlo
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Hallo @Ingosch,

vielen Dank für deinen ersten Beitrag und willkommen in unserer Community!

Ärgerlich, dass es ein Problem mit deinen Flugtickets gibt.

Wie von dir erwähnt sollten Flugtickets normalerweise auch über den Käuferschutz abgesichert sein. Entscheidend wäre wahrscheinlich, welchen Fallgrund du gewählt hast. Wenn das Aufgabegepäck Teil der Beschreibung der TIckets war und letztlich nicht zur Verfügung gestellt wurde, wäre Artikel entspricht nicht der Beschreibung der passende Grund. Hast du einen anderen Grund gewählt, so solltest du den Grund noch nachträglich ändern können, wenn die Entscheidung noch nicht länger als 10 Tage zurückliegt. Selbiges gilt, wenn du einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen möchtest. Liegt die Entscheidung bereits länger als 10 Tage zurück, so sollte der Widerspruch über die Kollegen am Telefon und im Messenger eingelegt werden können.

LIebe Grüße
Carlo


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Ingosch
Beitragsleistender
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Hallo und vielen Dank für die Antwort. Den Grund habe ich richtig gewählt. PayPal begründet die Ablehnung nicht stichhaltig und verweist mich auf den Verkäufer. Die Nachricht / Stellungnahme von Ryanair will man mir auch nicht mitteilen. Ich vermute dass die Ablehnung daher rührt, dass die Leistung (Flug) ja erst in der Zukunft liegt und daher der Schaden noch nicht entstanden ist. Da Ryanair mir die Tickets auch nicht storniert, das wäre ja der richtige Weg, ist eigentlich ja kein Vertrag zustande gekommen. PayPal verweist mich jetzt an die Polizei oder eu-Streitbeilegung. Ich bin damit nicht zufrieden. Was kann ich tun?
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PayPal_Carlo
Moderator
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Danke für deine Rückmeldung @Ingosch.

Schade, dass dir nicht mitgeteilt werden konnte, was der Verkäufer im Fall geantwortet hat.

Hattest du schon Kontakt zu dem Kollegen? Falls nicht, melde dich dort am besten per Anruf oder Nachricht im Messenger. Sie sollten sich den Fall mit dir nochmal anschauen und dir normalerweise auch sagen können, welche Informationen der Händler eingereicht hat.

Liebe Grüße
Carlo


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Ingosch
Beitragsleistender
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Hallo Carlo, die Kollegen von PayPal haben geblockt, ich solle zur Polizei gehen, es mit Ryanair klären, und man werde meine Bitte um Information an ein anderes Team weitergeben. Der Vorgang würde etwas 10 Tage dauern. (Dann könnte ich aber keinen Widerspruch mehr gegen die Entscheidung von PayPal einlegen. ) Und ich Wette, dass die Informationen die ich dann bekommen werde, nicht mehr sind als das was ich bereits einsehen kann, und das sind lediglich meine Angaben. Da hat man mich einfach mit der Antwort "rausgekegelt" Ich verstehe nicht, dass dort keiner mitdenkt. Oder ist das Masche? Ich bin echt angewidert. Und wenn ich die Zeit rechne. Die ich schon aufgewendet habe, dann habe ich mal nicht gewonnen. Das ist sehr frustrierend da es mal aufzeigt wie dreist große Unternehmen lediglich eines im Sinn haben "Dich zu schröpfen, wo es nur geht"
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PayPal_Carlo
Moderator
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Ärgerlich, dass die Kollegen nicht direkt weiterhelfen konnten.

Wenn es allerdings zur Überprüfung weitergeben wurde, solltest du normalerweise auch eine Rückmeldung dazu erhalten.
Auf die Option des Widerspruchs sollte die Prüfung aber im Normalfall keinen direkten Einfluss haben. So ist zwar die Option, dass du selbstständig Widerspruch einlegen kannst, meist nur binnen 10 Tagen nach der ursprünglichen Entscheidung verfügbar, die Kollegen am Telefon und im Messenger sollten aber auch nach dieser Zeit noch einen Widerspruch für dich öffnen können.

Liebe Grüße
Carlo


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Ingosch
Beitragsleistender
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Nach Widerspruch wurde seitens der "Hotline" der Fall nochmals geöffnet und die noch hochgeladen Dokumente gesichtet und mit positiven Unterton an die Kollegen weitergeleitet zu Prüfung. Dann nach einem Tag die Ablehnung mit Verweis auf AGBs. Ich habe den Verdacht dass es nicht am Inhalt liegt sondern eher daran, dass ich von zwei Monaten schon mal einen Käuferschutzantrag in einer anderen Sache gestellt habe, der positiv entschieden wurde. Gibt es da eine Einschränkung?
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PayPal_Carlo
Moderator
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Käuferschutzfälle werden jeweils für sich selbst behandelt und aufgrund der vorliegenden Daten entschieden. Wenn ein Käuferschutzfall zu einer anderen Zahlung in der Vergangenheit für oder gegen dich entschieden wurde, sollte diese Entscheidung normalerwiese keinen Einfluss auf aktuelle und kommende Käuferschutzfälle haben.

Carlo


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