Betrugsmasche Ukraine Käuferschutz ausgehebelt
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Ich habe vor kurzem eine Uhr über die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen erworben. Ein Tag später hat mich die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen informiert, dass es sich bei dem Verkauf um einen Internetbetrug gehandelt hat. Eine Strafanzeige gegen den Verkäufer wurde bereits erstattet.
Der Verkäufer gab als seinen Wohnort Deutschland an. Da ich grundsätzlich niemals bei fremden Personen über die Option "Freunde & Familie" für Dienstleistungen bezahle, sollte die Zahlung über die Option "Waren & Dienstleistung" erfolgen.
Leider, wie ich erst nach der Schadensmeldung festgestellt habe, hat PayPal bei einigen (offensichtlich in der Ukraine ansässigen) Verkäufern die Möglichkeit der Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch unterdrückt und gleichzeitig die Überweisung über die Option "Freunde & Familie" ohne Käuferschutz abgewickelt.
Wenn es bei PayPal technisch möglich ist, dass bei einigen Verkäufern Zahlungen über "Waren & Dienstleistung" automatisch (ohne den Kunden darüber zu informieren) unterdrückt werden und gleichzeitig die Option "Freunde & Familie" durch das System vorgegeben wird, kann von einer bewussten, selbständigen und freiwilligen Autorisierung durch den Kunden nicht ausgegangen werden. Erst bei einer nochmaligen Überprüfung des Bezahlungsprozesses habe ich festgestellt, dass anders als bei sonstigen Zahlungsvorgängen, eine Abfrage, ob die Zahlung an Familie und Freunde oder an einen geschäftlichen Kontakt erfolgen soll nicht erfolgte. Vielmehr war - an anderer Stelle als üblich - in sehr kleinen, dünnen hellgrauen Buchstaben voreingestellt „Geld an einen Freund senden“. Dies war für mich als Verbraucher nicht erkennbar. Da es sich bei den Zahlungsbedingungen von PayPal um AGBen handelt, ist deren Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu messen. Bei der vorgenannten Klausel handelt es sich um eine überraschende und nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages für den Verbraucher nicht ausreichend kenntlich gemachte Klausel im Sinne des § 305c BGB, womit diese unwirksam ist.
Durch Unterlassen der gebotenen Aufklärung hat PayPal zudem als Finanzdienstleister eine nicht seinem tatsächlichen Willen entsprechende und damit irrtümlich abgegebene Willenserklärung des Kunden im Sinne des § 119 Abs. 1 BGB ausgelöst, was dazu führt, dass das Rechtsgeschäft angefochten werden kann, was ich auch gemacht habe. Aufgrund des vorgenannten forderte ich PayPal auf, mir den gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Eine sachliche Stellungnahme von PayPal zu der Beschwerde ist nicht erfolgt.
Ich sehe mich gezwungen, die Verbraucherschutzbehörde über diesen Vorfall zu informieren.
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Mir erging es gestern gleich!
- 82€ für einen RaspberryPi, angeblich aus <removed>
- outlook.com Adresse von <removed>
- keine Rückmeldung mehr, Anzeige weiterhin bzw. wiederholt online
Das Konto wurde mittlerweile durch Ebay-KA gesperrt. Wurde vermutlich auch gehackt, da dieses schon seit 2011 online und nicht negativ aufgefallen ist.
Vorfall wurde PayPal via Chat und formeller Beschwerde gemeldet, der Chat Mitarbeiter war jedoch weniger zuversichtlich, verwies mich auf eine Rückforderung des Geldes. Die kann ja jeder stellen, muss jedoch vom Verkäufer genehmigt werden. Gestellt habe ich sie, aber eigentlich ohne Hoffnung.
Ich bleibe dran...
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Telefoniere mal mit PP-Kundenservice. Stichwort "Ukraine-Zahlungen", "Fehlende Auswahl Käuferschutz", Fälle bekannt usw.
Da wird Dir geholfen.
Ich hatte 5 Minuten nach meinem heutigen Telefonat 2 Gutschriften (Kulanz).
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Habe heute auch das Problem gehabt, keine Ware/Dienstleistung auswählbar (Anzeige war von ebay KLA)! Wurde stutzig als ich den gleichen Artikel mit identischen Fotos und Beschreibung in Ebay.de fand, der war 1 Monat vorher verkauft worden. Auf Nachfrage nach aktuellen Fotos mit Tageszeitung wegen Datum, kam nichts mehr. Dann gedacht ok zahle ich mit Käuferschutz und keine Auswahl möglich, dachte ok was übersehen aber nein, genau so wie es hier zigfach steht. Habe dann Paypal zur Rede gestellt wie das hier mit den AGB konform geht und jetzt festhalten:
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Anstatt AGB konformer Nachweise kommt moralinsaure Eigenwerbung:
<removed>
Meine Antwort:
"Ich fragte nach der entsprechenden AGB und nicht nach moralinsaurer Eigenwerbung. Im übrigen steht in Ihrem Link nur das "paypal" auf seine Gebühren verzichtet, ja das ist ja nett, aber wo steht das der uninformierte Käufer auf ihrenn Käuferschutz zu verzichten haben? Bitte um Übermittlung des entsprechenden AGB Inhaltes! Handelsrecht, wissen Sie was ich meine?"
Ich glaube ich bin im falschen Film? Wenn ich daran denke wie oft ich wegen erfundenen Sachen gegrillt wurde, aber der ukrainische Abzocktourismus mit "Paypal Gottstatus" das geht durch?
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es wird immer besser, Antwort Paypal:
"Ich habe Ihnen hier grade erklärt, dass Die Bezahlmöglichkeit für Ukrainischen Konto noch nicht so weit ausgebaut sind, dass diese auch den Käuferschutz in Anspruch nehmen können. Hier wird mit der Zeit unsere Angebote ausgebaut. Wie schnell dies passiert, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, da ich darauf kein Einfluss habe. "
meine Antwort:
Und ich habe Ihnen die Frage gestellt wo in Ihren AGB der Passus steht, dass langjährige Mitglieder Ihren auf ihren Käuferschutz zu pfeifen haben, nur weil Paypal grosspurig verkündet auf seine Gebühren zu verzichten? WO STEHT DAS?
Achtung jetzt kommts, Antwort Paypal:
"
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@Konfoodzius Du sagst es, ich finde es echt unglaublich wie man hier mit Nüscht abgespeist wird.
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ABer wie war das bei Space Quest?
Niemals aufgeben, niemals kapitulieren
und deshalb meine Antwort:
"Ihre AGB habe ich schon längstens studiert, bitte zitieren Sie mir den entsprechenden Inhalt Ihrer "Ukraine Sonder Bedingungen", da ich augenscheinlich nicht fähig bin diese zu finden? Zumal mir auch jegliche AGB Änderung dahingehend unbekannt wäre."
Entweder Handelsrecht oder Wildwest und das hier ist eindeutig ein schlechter Cowboy und Indianer Film, Verbraucherrechtler munkeln von einem Horrorfilm 😉
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