11.09.2024

Azemine
Neues Community Mitglied
Hallo zusammen, habe eine Dienstleistung gekauft (Coachingprogramm). Der Verkäufer besitzt nicht über die nach § 12 Abs. 1 S. 1 FernUSG erforderliche Zulassung und das Programm erfüllt nicht die Aussagen/der Werbung und für das Geld einfach sehr stark überzogen. Man hat mich reingelegt und mein Geld gestohlen. Ich habe PayPal kontaktiert und Ihnen genau das mitgeteilt und das dieser Verkauf aufgrund der fehlenden Zulassung nicht stattfinden darf. Habe ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet. PayPal aber entscheidet sich zu Gunsten des Verkäufers mit der Begründung, das die Ware der Beschreibung entspricht. Ich habe PayPal mein Anwaltschreiben zukommen lassen, die Gesetzeslage und darüber informiert, das dieser Verkauf nicht stattfinden darf!!! Jetzt sagt Paypal ich habe die Möglichkeit Wiederspruch einzulegen und beschreiben mir wie die Vorgehensweise ist. Allerdings gibt es bei mir das Button Widerspruch einlegen nicht. Ich fühle mich echt wortwörtlich veräppelt!!! Habt ihr ähnliche Erfahrungen, wenn ja, wie seid ihr da vorgegangen. Ich werde PayPal und CopeCart anzeigen.
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1 ANTWORT 1

PayPal_Clara
Moderator
Moderator

Hallo @Azemine,

 

danke für deinen Beitrag und willkommen in unserer Community.

 

Dass die Dienstleistung, die du bezahlt hast, nicht deinen Erwartungen entsprech bzw. etwas mit dem Dienstleister nicht stimmt, tut mir leid zu lesen.

 

Leider kann ich dir nicht garantieren, dass dies ein Anliegen wäre, welches über den Käuferschutz klärbar ist. Der Käuferschutz sichert dich ab, wenn du eine Ware oder Leistung entweder gar nicht erst erhältst oder sie zwar bekommst und sie erheblich vom Angebot abweicht. Bist du der Meinung, dass der Anbieter der Leistung gegen ein Gesetzt verstößt, müsstest du dies auch auf rechtlicher Ebene prüfen lassen. Etwaige Qualifizierungen für ein Coachingprogramm, welches du bezahlt hast, kann PayPal im Normalfall nicht gegenprüfen. Entsprächend kann PayPal auch keine Entscheidungen über die Qualität des Programms treffen. 

 

Einen Widerspruch solltest du zu einem kürzlich geschlossenen Käuferschutzfall über unsere Webseite einreichen können. Eine Anleitung dazu findest du in unserem Hilfe-Center.

 

Beste Grüße
Clara


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