PayPal verweigert dem Händler den Verkäuferschutz bei Kreditkartenbetrug

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Wir bieten seit weit über 10 Jahren PayPal als Zahlungsart in unserem Shop System an und haben im März 2024 einige Bestellungen mit "Kreditkartenzahlung by PayPal" erhalten. Dabei waren Bestellungen von 500 - 5.000 € dabei.

 

Nach wenigen Wochen wurden etliche Streifälle bei PayPal geöffnet mit dem Vermerk "Kreditkartenrückbuchung".

Umgehend haben wir PayPal alle benötigten Daten und Abliefernachweise zur Verfügung gestellt.

Leider hat PayPal aber jeden einzelnen Fall gegen uns entschieden. In der Hotline wurde mir mehrfach mit Gesprächsaufzeichnung versichert, dass es einen Verkäuferschutz auch bei Kreditkartenzahlungen gibt und dass dieser natürlich auch bei Kreditkartenbetrug greift.

 

In der Zwischenzeit habe ich auch etliche Anzeigen bei der Kripo gemacht und konnte zu jedem Fall ein Aktenzeichen bereitstellen. Laut der Kripo wurden die Kreditkarten aus den USA verwendet. Da Frage ich mich doch extrem, wie schlecht PayPal die Plausibilität prüft. Es waren immer DJI Produkte, die an eine Deutsche Adresse geliefert wurden in einer Hochpreissegment. Jedesmal wurde eine protonmail oder outlook E-Mail Adresse verwendet. Es gab einige Übereinstimmungen, die man hätte erkennen können.

 

Jedenfalls die Fallentscheidungen der Fachabeilungen vielen leider gänzlich anders aus. Ich habe daher einen Vorgesetzten Rückruf vereinbart. Den ersten habe ich auch erhalten, der Vorgesetzte hatte mir versprochen sich zu informieren und zurück zu melden. Die Rückmeldung blieb aus. Daher habe ich mich erneut 5 mal an PayPal gewendet und weitere Vorgesetzten Rückrufe vereinbart, welche aber nie erfolgten.

 

Schließlich bekam ich den Tipp eine Fachabteilung via E-Mail zu kontaktieren. Von dieser erhielt ich nun diese Antwort, welche ebenfalls eine negative ist und weiterhin unbedründet bleibt:

 

 

Ihre Anfrage an PayPal 122701134017389204/AB

Datum: 09.05.2024

 

Sehr geehrter Herr XY,

Vielen Dank für Ihre vor kurzem übersendete E-Mail an   bezüglich mehrerer geschlossener Kreditkartenrückbuchungen.

Mein Name ist Andreas Berger und ich kontaktiere Sie im Namen der Global Customer Complaints & Advocacy Abteilung von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. Ihre Beschwerde wurde mir zur Bearbeitung übergeben.

Im Zuge Ihrer Anfrage habe ich mir Ihr PayPal-Konto, registriert unter der E-Mail-Adresse XXXX, und die betreffenden Zahlungen für Sie angesehen und kann Ihnen folgendes mitteilen.

Wir haben die betreffenden Kreditkartenrückbuchungen noch einmal überprüft. Diese Überprüfung bestätigte die die getroffenen Entscheidungen.

Gern gebe ich Ihnen dazu auch eine Erklärung.

Eine Kreditkartenrückbuchung ist nicht identisch mit einem PayPal-Käuferschutzantrag. Die Rückbuchung wird außerhalb von PayPal veranlasst, nämlich vom Kreditkarteninhaber beim Kreditkartenanbieter. Bei einem Konflikt zu einer Kreditkartenrückbuchung wird die endgültige Entscheidung vom Kreditkartenanbieter und nicht von uns gefällt.

Leider haben die Kreditkartenanbieter diesen Fällen zugunsten Ihrer Käufer entschieden, und wir mussten die Transaktionen von Ihrem PayPal-Konto zurückbuchen. Ein Teil der vom Kreditkartenanbieter Ihrer Käufer erhobenen Rückbuchungsgebühr wurde ebenfalls von Ihrem PayPal-Konto abgebucht.

Wenn die Transaktion durch den Verkäuferschutz abgedeckt ist, übernimmt PayPal den Betrag der Kreditkartenrückbuchung und verzichtet auf die Rückbuchungsgebühr. Mehr Informationen zu Rückbuchungsgebühren finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.

Die von Ihnen angezeigten Fälle wurden geschlossen, da für diese Zahlungen  kein Verkäuferschutz besteht.
Ob eine Zahlung durch den Verkäuferschutz abgedeckt ist, finden Sie in Ihrem PayPal-Konto in den Zahlungsdetails.

Wir arbeiten eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und dürfen diesen unter bestimmten Umständen und auf Antrag hin weitere Daten zur Verfügung stellen.

Wir können Ihnen den folgenden Link für Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen: https://safetyhub.paypal.com/safetyhub/de/home

Ich kann verstehen, dass dies wahrscheinlich nicht die Antwort ist, die Sie sich vielleicht gewünscht haben und bedauere, dass ich Ihnen keine besseren Nachrichten überbringen kann, bitte Sie jedoch zu beachten, dass wir im Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen gehandelt haben.

Bei Fragen zu einem der oben genannten Punkte erreichen Sie mich unter ppelce .

Fällt das Ergebnis einer Beschwerde über unsere Dienstleistungen nach Abschluss des Beschwerde-Eskalationsverfahrens nicht zu Ihrer Zufriedenheit aus, können Sie die Beschwerde weiter verfolgen, indem Sie sich an eine der nachstehend aufgeführten unabhängigen Stellen wenden (in diesem Zusammenhang gilt das vorliegende Schreiben als unsere "abschließende Stellungnahme"):

- das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ-Netz), das Verbrauchern als Anlaufstelle zur Verfügung steht: https://commission.europa.eu/live-work-travel-eu/consumer-rights-and-complaints/resolve-your-consume...

- die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)

Die CSSF ist die für Unternehmen des Finanzsektors in Luxemburg zuständige Aufsichtsbehörde. Sie können sich an die CSSF unter der Anschrift 283 Route d’Arlon, L-1150 Luxemburg wenden. Weitere Informationen zur CSSF und wie Sie sich an diese wenden können, finden Sie unter http://www.cssf.lu oder indem Sie die EU-Website zur Online-Streitbeilegung unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufen. Nähere Informationen über das Verfahren zur außergerich...https://www.cssf.lu/en/customer-complaints/.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bei der CSSF nur zulässig ist, wenn dieser innerhalb eines Jahres nach Ihrer ersten Beschwerde bei PayPal eingereicht wird. Sollten Sie diesen Weg wählen, bitten wir Sie, dieselbe E-Mail-Adresse zu verwenden oder bei der CSSF anzugeben, die mit Ihrem PayPal-Konto verbunden ist. 

Weitere Informationen zur anderen Möglichkeiten der Beilegung von Konflikten finden Sie im Abschnitt "Beschwerden" in unseren Nutzungsbedingungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Berger
Global Customer Complaints & Advocacy
PayPal 

 

Copyright © 1999-2024 PayPal. Alle Rechte vorbehalten.

 

Ich würde mich freuen, wenn weitere Erfahrungen zu dem Problem geben würde. Vielleicht auch mit einer Lösung des Problems, außer in Zukunft keine Kreditkarten mehr über PayPal zu akzeptieren. Auch weitere geschädigte für eine Sammelklage gegen PayPal wären interessant.

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1 ANTWORT 1

Re_Gl
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Ja, das ist mir auch schon passiert, irgend jemand aus China hat ein digitales produkt bei mir bestellt, ich konnte beweisen, dass er das erhalten hat (per download), aber der chinesische Bank war das egal, Paypal auch und am ende musste ich die Rückbuchungsgebühren zahlen. Ergebnis, ich hatte Kosten und der betrügerische Käufer mein Produkt.
Und bei soviel krimineller Energie, die mein Käufer da aufzeigt, ist es womöglich die selbe Person, die dann mein Produkt vervielfältigt und weiterverkauft hat (Fakt).
Ich finde es eine Sauerei, das wir als Verkäufer Paypal zum Einen finanzieren und dann aber auf der anderen Seite auch noch das volle Risiko tragen!
Ich habe gerade wieder einen ähnlichen Fall. Da behauptet ein Käufer er habe die transaktion garnicht durchgeführt. Aslo behält paypal das Geld ein, bis der Fall geschlossen ist?
Bitte WAS?
Paypal hat doch ein zwei Faktor Authentifizierungssystem. Wenn er es also gekauft hat, hat er es gekauft.
Paypal sperrt mir als Käufer sogar manchmal die Käufe wenn ich im Ausland bin, saß deshalb mal ohne Rückflugticket in Odessa (vor dem Krieg).
Also kann doch ohne die Zugangsdaten gar kein Kauf stattgefunden haben.
Und wenn der Inhaber seine Zugangsdaten versehentlich weitergegeben hat oder gehackt wurde, wieso müssen WIR als Verkäufer das Risiko tragen? Wir sind doch diejenigen die Paypal bezahlen!
Und wenn paypal das selbst nachprüfen kann und muss, wieso muss ich jetzt nachweisen dass der Käufer das gekauft hat? Kann ich doch garnicht. Kann doch nur sagen, ja hat einer über paypal bezahlt und heruntergeladen.
Paypal braucht DRINGEND einen Konkurenten, diese Monopolstellung ist nicht gesund.

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