Erhalt bestätigt trotzdem Käuferschutz?

Saskiia
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Hallo. Wenn ich etwas bei eBay Kleinanzeigen von einer Privatperson kaufe und der Kaufpreis aus Sicherheitsgründen beim Verkäuferkonto einbehalten wird, habe ich ja die Möglichkeit, dass ich den Erhalt der Ware (48 Stunden nach Transaktionsdatum) bestätige. Wie ist es denn dann aber mit dem Käuferschutz? Angenommen ich bestätige den Erhalt des Artikels und es stellt sich Wochen später raus, dass der Artikel nicht echt oder Teildefekt ist, habe ich dann dennoch Anspruch auf den Käuferschutz obwohl ich anfangs den Erhalt der Ware bestätigt habe?
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Ulli_T
Häufiger Beitragsleistender
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Aber klar doch.

 

Es ist doch selbstverständlich, dass man einen Antrag auf "nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmen" erst dann stellen kann, wenn man die Ware auch erhalten hat. 

 

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Saskiia
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Ja, das mag so sein. Allerdings öffnet sich, nachdem man auf die Schaltfläche „Erhalt bestätigen“ geklickt hat, ja ein Popup mit der Frage: „Sie haben den Artikel erhalten und alles ist zu ihrer Zufriedenheit?“. Deswegen meine Frage bezüglich des Käuferschutzes. Weil man gibt dadurch ja die Zahlung an den Verkäufer frei und bestätigt quasi, dass man den Artikel erhalten hat und alles in Ordnung ist. Wenn sich dann nach ein paar Wochen/Monaten rausstellt, dass doch etwas nicht in Ordnung ist, besteht aber dennoch Anspruch auf den Käuferschutz, obwohl man vorher gesagt hat, dass alles in Ordnung sei?
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Ulli_T
Häufiger Beitragsleistender
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Meine erste Antwort war etwas vorschnell und eher falsch 😞

 

Natürlich sollst Du nicht "alles ist zu ihrer Zufriedenheit?" bestätigen, wenn dem nicht so ist.

Bevor Du diese Frage mit Ja/ok beantwortest, solltest Du die Ware gründlich prüfen.

Es ist zwar nicht ausdrücklich von Paypal beschrieben, dass mit dem "ja/ok" der Käuferschutz endet - aber faktisch ist das in den meisten Fällen so.

 

Der Käuferschutz bezieht sich vor allem auf offensichtliche Mängel: keine Lieferung, unvollständige Lieferung, Falschlieferung oder Abweichungen von der Beschreibung. Diese Mängel kann man (fast immer) spätestens dann feststellen, wenn man die Ware in den Händen hält.

Versteckte Mängel, also Mängel, die sich erst später zeigen, sind bei Käufen durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt. In solchen Fällen gibt es keinen Paypal Käuferschutz. Gewerbliche Verkäufer können diese gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen - private Verkäufer schon.

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