Guten Morgen, aus meiner Sicht stellt sich das wie folgt dar. Nachdem Du den Vertrag mit dem Verkäufer fristgerecht widerrufen hast, besteht auch seitens Paypal kein Zahlungsanspruch mehr, da du gegenüber Paypal die Rechte aus dem Widerruf (§ 355 BGB) geltend machen kannst (vgl. insoweit § 404 BGB). Insofern sollte es genügen Paypal telefonisch über die Kundenhotline über den erfolgten Widerruf zu informieren und Ihnen den Rücksendungsbeleg zu übersenden. Hinsichtlich der Zahlungsfrist brauchst Du Dir insoweit keine Sorgen machen, da Paypal ohnehin zunächst dreimal kostenfrei an die Zahlung erinnert, bevor Sie kostenpflichtig mahnen. Aber selbst in diesem Falle, müsste aus meiner Sicht nach § 355, 404 BGB die Einwendung aus dem Widerruf greifen. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen 🙂
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