Hallo Marina2412, Als Verkäufer bist du erst zur Rückzahlung verpflichtet, wenn du die Ware wieder erhältst. Da du dem Verkäufer Geld über F&F gesendet hast, kann er weiterhin auf eine Rückzahlung bestehen, sollte die Uhr doch bei dir ankommen. Bitte denke dran, F&F-Zahlungen sind nicht versichert und nicht dazu gedacht um Käufer zu bezahlen oder Rückzahlungen zu zahlen. Du hast also nun eine F&F-Zahlung veranlasst, aber bedenke, trotz dieser Zahlung sieht es momentan so aus: -Du hast das Geld erhalten. -Der Kunde hat seine Ware erhalten. Also, im schlimmsten Fall musst du die Uhr erneut erstatten, aber erst, sobald die Uhr bei dir ankommt.
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