Es ist zwischen Handels- Zivilrecht und PayPal zu unterscheiden. Wer PP anbietet und nicht die Grundsätze befolgt, fliegt auf die Nase. Lt. PP muss die Sendung verfolgbar sein. Ist sie es nicht = Versender haftet. Ende. Ende in Bezug auf PayPal. Sofern es ein privater Verkauf ist, liegt das Transportrisiko beim Käufer. Er hat die Bringschuld, also das Geld zum Verkäufer bringen, und die Holschuld, die Ware zu sich bringen. https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national/im-haftungsfall.html# Stelle den Nachforschungsauftrag. Es ist ein Irrglaube, dass Sendungen nicht verfolgbar sind. Durch Negativscan wird sich herausstellen, ob das Ding zugestellt wurde oder nicht. Da der Beleg über den Verkauf vorliegt, ist der Wertnachweis kein Problem. Bei Verlust unter 100 Euro lohnt der zivilrechtliche Weg selten. Bis zur Verhandlung weiß keiner mehr, um was es ging...
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