Hallo, die Antowrt ist zwar relativ spät, ich antoworte dennoch mal. Lange Version: Durch den Kauf kommt ein Kaufvertrag mit Dir und dem Verkäufer zur Stande (§§ 433 ff. BGB). Meist behält sich der Verkäufer - wie du schon korrekt gesagt hast - in den AGB das Eigentum bis zur vollständigen Bewirkung deiner Leistung vor. Nun zahlt allerdings Paypal an den Verkäufer den vollen Kaufpreis, sodass die Klausel nicht greift. Somit wurde Dir das Eigentum von dem Verkäufer übertragen. Nun kann Paypal in den AGBs dir dein Eigentum nicht enziehen, da es dafür stets ein Vertrag benötigt (§ 929 BGB). Kurze Version: Du hast Eigentum an der erworbenen Sache und kannst mit ihr nach belieben verfahren (§ 903 BGB)
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