Hallo Josi, für mich ist es aber nicht zu erklären, warum noch bis vor wenigen Tagen auch bei persönlichen Zahlungen die E-Mail-Adresse stets übermittelt wurde. Erst seit einigen Tagen ist dies nicht mehr der Fall. Was ist denn der Grund dafür, dass dies geändert wurde? Nur der Name reicht doch nicht aus, um jemanden zu identifizieren, denn es können verschiedene Leute denselben Namen haben. Und die andere Frage: Warum soll man für eine persönliche Zahlung, die mit keinem Anspruch auf eine Gegenleistung verbunden ist, denn einen Käuferschutz beauftragen? Denn es wurde ja gar nichts gekauft! Es hat doch keinen Sinn, für eine Leistung zu bezahlen, die grundsätzlich niemals in Anspruch genommen werden wird! Schöne Grüße, Volker
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