Sehr geehrte Community, ich habe folgendes Anliegen. Anfang diesen Monats habe ich 8 Schellackplatten nach England privat verkauft. Es handelt sich um Schellackplatten aus den 60er Jahren aus Asien. Ich habe dem Käufer Bilder per Email zugeschickt und mitgeteilt, dass die Schellackplatten normale Gebrauchsspuren haben, welche aber völlig normal sind, da diese in Musikboxen abgespielt worden sind. Dennoch befinden sich diese Schellackplatten in einem guten Zustand, welche auch auf den Bildern deutlich zu erkennen sind. Extra habe ich neues Verpackungsmaterial besorgt und für die sorgfältige Verpackung eine Stunde gebraucht. Nun hat der Käufer den Käuferschutz von Paypal beantragt, weil er wohl perfekt aussehende Schellackplatten erwartet hatte. Er bezeichnet den Zustand als völligen Schrott und unbrauchbar. Auch das diese Schellackplatten völlig verschmutzt und verdreckt seien. Die Bilder zeigen ganz deutlich wie sauber und glänzend diese Platten waren. Das entspricht absolut nicht der Wahrheit! Der Käufer sieht mich wohl als einen Konkurrenten aus seiner Branche. Ich verkaufe seit über 15 Jahren Schellackplatten rein aus Hobby über das Internet. Weltweit habe ich schon zig hunderte verkauft und noch nie ein Problem mit einem Paypal-Käuferschutz gehabt. Ich nutze die Zahlung über Paypal auch mit einem gewerblichen Account für meine beiden Onlineshops. Auch darüber habe ich nicht in einem Fall irgendwelche Probleme gehabt. Nun musste ich in diesem aktuellen Fall den Sachverhalt schildern und die Bilder hochladen. Paypal hat sich aber zugunsten des Käufers entschieden und ich muss die volle Rückzahlung für alles erstatten. Selbst an die Tochter des selben Interpreten habe ich die selben Schellacks verkauft und die Frau war höchst zufrieden. Wurden sogar im Museum ausgestellt. Der Witz ist auch noch, der Käufer betreibt in Großbritannien selber einen Onlineshop und in den rechtlichen Informationen sind die vollen Daten seiner bereits vor 4 Jahren verstorbenen Mutter. Die Käufer gehen praktisch einen Kaufvertrag mit einer toten Frau ein. Das geht ja wohl nicht und ist zusätzlich auch noch ein Identitätsdiebstahl. Ich bin absolut kein Betrüger und habe es auch nicht nötig einer zu werden. Mir geht es jetzt auch nicht um das Geld, sondern einfach nur um das Prinzip. Der Käufer wird jetzt vermutlich erst recht die Ware mutwillig mit Gebrauchsspuren versehen haben und ich muss alles wegen diesem unberechtigten Käuferschutz hinnehmen. Meine Frage deshalb an die Community. Kann man gegen den Paypal Käuferschutz Einspruch einlegen? Ich bin ja nicht der Typ für Rechtsanwälte, aber gerne würde ich in diesem Fall dagegen vorgehen. Man kann nicht immer einfach etwas hinnehmen. Für mich ist jedenfalls der Service von Paypal sehr enttäuschend. PS.: Gerne würde ich diese Bilder in dieser Community hochladen!
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