Hallo @ThmasB,
vielen Dank für die detallierte Darstellung deines Sachverhaltes. Herzlich willkommen in der PayPal-Community.
Ärgerlich, wenn ein Verkaufsprozess, respektive die Zusendung einer Ware, einen solchen Werdegang inne hat. Ich kann deinen Unmut durchaus nachvollziehen.
Deinen Ausführungen folgend, kam hier der Käufer- und Verkäuferschutz zur Anwendung, weil der Käufer monierte keine Ware erhalten zu haben.
Im Rahmen eines solchen Käuferschutzfalles, wie von dir beschrieben, hast du dann als Verkäufer in der Regel die Möglichkeit, durch Vorlage der Sendungsnachverfolgungsnummer sowie des Versandunternehmens, den Eingang der Ware beim Käufer nachzuweisen. Die Sendungsdaten werden entsprechend akribisch geprüft und auf Basis dessen eine faire und transparente Entscheidung für beide Seiten getroffen.
Da hier das Paket nicht erfolgreich zugestellt wurde, wäre dem Tenor der Fachabteilung zu folgen.
Du hast also im Ergebnis natürlich auch Verkäuferschutz, aber die Sendungsdaten sind für die weitere Fallbearbeitung essentiell. Dir stehen in einem solchen Fall aber auch noch die gängigen Möglichkeiten, beispielsweise ein Nachforschungsauftrag etc., außerhalb von PayPal zur Verfügung.
Ich bedanke mich für dein Verständnis im Voraus und wünsche dir vorab ein schönes Wochenende.
Bei weiteren Fragen, bin ich gern für dich da.
Viele Grüße
Marcus
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