Moin Moin und erst einmal danke fürs teilen. Ja ich sehe das auch problematisch. Meine persönliche Meinung: Nach DSGVO Artikel 4 Absatz 8 ( https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/ ) ist PayPal ein Auftragsdatenverarbeiter, denn ich beauftrage PayPal damit die Zahlung meiner Kunden entgegenzunehmen und mir mitzuteilen, ob die Zahlung erfolgreich war. Wo wäre da sonst der Unterschied zu Google Analytics. Dort gebe ich ja auch den Auftrag, dass Google die Seitenaufrufe meiner Kunden analysiert und mir mitteilt welche Seiten besucht wurden. Dafür habe ich auch einen Vertrag machen müssen. PayPal bitte antwortet uns doch hier.
... View more